
Zur Bewerbung für die Konzeptvergabe nutzen Sie bitte das unten stehende Formular.
Wichtige Hinweise:
- Bewerbungszeitraum: 05.04.2023 bis 02.07.2023 (einschließlich)
- Der durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen am 15.12.2022 beschlossene Auslobungstext (PDF-Datei | 241,5 KB) sowie der durch den Rat der Stadt Verl am 28.03.2023 beschlossene Verkaufspreis sind verbindlich und werden bei der Konzeptvergabe angewendet.
- Das zur Verfügung stehende Grundstück ist im beigefügten Luftbild (PDF-Datei | 10,0 MB) rot markiert. Der Auslobungstext regelt unter "Art und Maß der baulichen Nutzung" vorgegebene Maßgaben, die bei der Erstellung des Konzeptes verbindlich zu beachten sind. Maßgaben, die nicht im Auslobungstext genannt sind, werden durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4 „Erlenweg“ geregelt, welcher unter Stadt Verl / Stadtplanung (o-sp.de) eingesehen werden kann.
- Für die bestehende Gebäudesubstanz können folgende Unterlagen eingesehen werden: Grundrisse (EG und OG) (PDF-Datei | 224,1 KB), Schnitt (PDF-Datei | 58,5 KB), Lageplan (PDF-Datei | 263,4 KB).
- Zur Begutachtung der bestehenden Gebäudesubstanz werden zwei Begehungstermine durch die Verwaltung angeboten. Diese finden am 11.05.2023 und 01.06.2023 statt. Eine Voranmeldung unter mfh@verl.de ist erforderlich.
- Durch diese Bewerbung entsteht kein Anspruch auf die Zuteilung des zur Verfügung stehenden Grundstücks.
- Rückfragen stellen Sie bitte stets schriftlich an mfh@verl.de, diese werden dann nach einer Beantwortung anonym auf dieser Seite veröffentlicht, um die Chancengleichheit für alle Investoren zu wahren.
Verfahrensschritte
1. | Das untenstehende Formular ist bis zum 02.07.2023 auszufüllen und abzusenden. |
2. | Nach Ende des Bewerbungszeitraums findet die Sichtung und Auswertung der eingegangenen Bewerbungen statt. |
3. | Nach der Sommerpause werden bis zu 5 Entwürfe durch die Planersteller im Rahmen einer Jurysitzung nach einer Vorauswahl auf Grundlage der im Auslobungstext genannten Kriterien vorgestellt. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. |
4. | Die Bepunktung erfolgt nach der Matrix (s. Auslobungstext). Im Anschluss an die Jurysitzung werden 3 Entwürfe ausgewählt. Die ausgewählten Entwürfe haben bis Oktober 2023 Zeit, gewünschte Anpassungen der Jury vorzunehmen. |
5. | Die 3 ausgewählten Entwürfe stellen die eingepflegten Änderungen erneut vor der Jury vor. Eine unbegründete Nichtbeachtung der eingebrachten Änderungswünsche führt zum Auschluss vom Verfahren. Es findet eine erneute Bepunktung statt, bei Punktgleichheit entscheidet das Los. |
6. | 2 ausgewählte Entwürfe werden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen im Dezember 2023/Januar 2024 durch die Planersteller vorgestellt. In der darauffolgenden Sitzung entscheidet der Rat final über die Vergabe des Grundstücks. |
Themenfelder und Kaufpreis
Erhalt, Aufwertung und Integration des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses sowie der umliegenden Bebauung:
| Die bestehende Gebäudesubstanz ist in die Neuplanung zu integrieren. Das historische Erscheinungsbild des Gebäudes und der Fassade sind wiederherzustellen. |
Art und Maß der baulichen Nutzung: | Im Erdgeschoss ist in Richtung Fürstenstraße eine Gewerbeeinheit für die Unterbringung von Dienstleistungen oder Einzelhandel einzuplanen. Ziel ist eine Stärkung des entstehenden Quartiers und die Belebung halböffentlicher Flächen. Zukünftige Nutzungen, vorrangig Wohnen, müssen in einem WA genehmigungsfähig sein. Weitere Maßgaben (GRZ, GFZ, Geschossigkeit, Ausgestaltung v. Gauben etc.) regelt der Auslobungstext, welcher verbindlich ist. |
Konzeptioneller Ansatz: | Gemäß des Dorfentwicklungskonzepts Kaunitz ist ein Mehrgenerationenkonzept zu erarbeiten und entsprechend darzulegen. Es ist ein prozentualer Anteil von 20 % von öffentlich gefördertem Wohnraum zu realisieren. Die zu schaffende Wohnungsanzahl ist mathematisch zu runden (Rechenbeispiel 1: 17 Wohnungen, 20 % davon = 3,4 = mathematisch gerundet 3 Wohnungen; Rechenbeispiel 2: 18 Wohnungen, davon 20 % = 3,6 = mathematisch gerundet 4 Wohnungen). Des Weiteren sind Themen wie Klimaschutz und Energie umfassend zu bearbeiten und ein entsprechendes Konzept hierzu vorzulegen. Zudem sind teilöffentliche Flächen vorzuhalten. Die nachzuweisenden Stellplätze gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Verl sind in einer Tiefgarage unterzubringen. Einzelne Stellplätze können mit Begründung oberirdirisch errichtet werden. |
Finanzierungsart des | Bei Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln wird die Vermietung der erstellten Wohnungen durch einen Bewilligungsbescheid geregelt. Werden öffentliche Fördermittel nicht in Anspruch genommen, wird ein Benennungsrecht in dem zu schließenden Kaufvertrag mit der Stadt Verl vereinbart. |
Kaufpreis: | 990.000,00 € zzgl. Kaufvertragsnebenkosten bei Notar und Gericht sowie Kostentragung beim Baugenehmigungsverfahren und Übernahme von evtl. zusätzlichen Hausanschlusskosten. Es erfolgt in keinem Fall eine Kostenerstattung für die Konzepterstellung. |
Besonderheiten: | Der öffentlich geförderte Wohnraum (20 %) beinhaltet den Bau von mindestens einer Wohnung mit 50 qm, von mindestens einer Wohnung mit 65 qm und von mindestens einer Wohnungen mit 80 qm. Die Wohnungsgrößen der voraussichtlich weiteren zu errichtenden öffentlich geförderten Wohnungen sind gemäß den Wohnraumförderbestimmungen 2023 des Landes NRW zu planen. Die monatliche Bewilligungsmiete pro Quadratmeter kann ebenfalls den Wohnraumförderbestimmungen 2023 des Landes NRW entnommen werden. Die Wohnraumförderbestimmungen können unter Broschürenservice NRW : Default Shop - Fördern, was Wohnungen schafft. Wohnraumförderbestimmungen 2023 - 2027 (mhkbd.nrw) eingesehen werden. Alle öffentlich geförderten Wohnungen sind stets nur an Personen zu vermieten, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein mit der Einkommensgruppe A haben. Darüber hinaus sind alle weiteren Wohnungen freifinanziert, ohne Belegungs- bzw. Benennungsrecht, zu errichten. |
Punktematrix für die Bewertung: | Gewichtung der einzelnen Themenfelder:
Die Bewertung erfolgt anhand von Schulnoten (1 - 6) je Themenfeld. Im Anschluss an die Jurysitzung werden die Schulnoten wie folgt bepunktet:
Jegliche Abweichungen der im Ausschreibungstext genannten Höchstmaße sowie unbegründete Abweichungen von der Stellplatzsatzung führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. |
Im Verfahren gestellte Fragen
Frage 1: Wie ist der Begriff „Mehrgenerationen“-Wohnen zu verstehen?
Unter dem Begriff „Mehrgenerationen“-Wohnen ist zu verstehen, dass Menschen jeden Alters die zu errichtenden Wohnungen bewohnen können. Es ist darzulegen, inwiefern dauerhaft sichergestellt wird, dass das Wohnhaus von mehreren Generationen bewohnt wird. Hierunter wird nicht zwingend verstanden, dass eine Pflegeeinrichtung vorgehalten werden muss.
Frage 2: Wie ist die Verfügbarkeit zur Wärmeversorgung des Hauses? (Stichwort Fernwärme)
Die im Ort befindliche Grundschule und nebenstehende Objekte werden mit Fernwärme aus einem BHKW versorgt. Die vorhandenen Kapazitäten sind jedoch ausgeschöpft und eine Erweiterung wird kurz- bis mittelfristig nicht erfolgen. Das derzeitige Gebäude und die zu erstellenden Gebäude sind daher anderweitig mit Wärme zu versorgen.
Frage 3: Welche Laufzeit haben die bestehenden Mietverträge?
Die bestehende Wohnung wird ohne Mietbindung übergeben. Das Mietverhältnis zwischen der Stadt Verl und der Praxis ist vom Investor zu übernehmen.
Frage 4: Ist es möglich, eine Baugrenze anzunehmen, die - unter Wahrung von Bürgersteigbreiten und Abstandsflächen - der Flurgrenze folgt oder ist dies ein absolutes Ausschlusskriterium?
Derzeit besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 4, der die Baugrenzen für das Grundstück entsprechend ausweist. Ob dieser Bebauungsplan hinsichtlich der Festsetzung zur Baugrenze und weiteren Festsetzungen geändert wird, kann erst im weiteren Verfahren entschieden werden. Jegliche Abweichungen von den bestehenden Gegebenheiten sind entsprechend textlich zu begründen und in den Plänen sowie den Straßenraumabwicklungen darzustellen.
Frage 5: Im zur Verfügung gestellten Lageplan sind 9 Parkplätze für die Zahnarztpraxis ausgewiesen. Sind mit diesen 9 Parkplätzen nur die Parkplätze für die Praxis (Angestellte und Besucher) gemeint oder sind damit gleichzeitig die erforderlichen Stellplätze für die bestehende Wohnung abgedeckt? Falls nicht, könnten Sie eine Angabe machen, wie viele Parkplätze für die bestehende Wohnung nachgewiesen werden müssen?
Für die Praxis sind 9 Stellplätzen vorzuhalten. Der im nördlichen Bereich des Grundstücks befindliche Stellplatz „31“ sowie das Carport sind ebenfalls an die Praxis vermietet. Die weiteren auf der befestigten Hoffläche befindlichen 21 Stellplätze wurden für den Markt vorgehalten. Für die bestehende Wohnung ist gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Verl ein Stellplatzschlüssel von 1,5 vorzusehen und in das Konzept zu integrieren.
Anregung 1:
Im Lageplan sollte markiert werden, welcher Teil stehen bleiben muss. In den beigefügten Plänen (Grundrisse und Schnitt) wurde die zu erhaltene Bausubstanz markiert.
Grundrisse Fürstenstraße 7 - Ergänzung (PDF-Datei | 1,3 MB)
Schnitt Fürstenstraße 7 - Ergänzung (PDF-Datei | 627,7 KB)
(Stand: 05.06.2023)