Interrail-Tickets

Ihr Kontakt

Manuel Begenat
Raum: 011
05246 / 961 287
Manuel.Begenat@verl.de

Interrail-Tickets

Junge Leute vor einem Zug

Du willst Europa bereisen, alleine oder mit Deinen Freunden? Du bist zwischen 18 und 21 Jahre alt und wohnst in Verl? Dann unterstützt Dich die Stadt und ermöglicht Dir eine spannende Reise mit Zug, Bus und Fähre kreuz und quer durch Europa. Die Stadt Verl stellt in diesem Jahr 16 Interrail-Tickets für Verlerinnen und Verler zwischen 18 und 21 Jahren zur Verfügung.

Achtung: Der Bewerbungszeitraum für 2024 ist bereits abgelaufen!

Informationen, ob das Ticket auch 2025 wieder angeboten wird, findest Du zu gegebener Zeit auf dieser Seite.

Unter diesem Link wird genau erklärt, wie Du die App einrichtest und den Mobile-Pass und den Rail-Planner richtig nutzt.

Du kannst mit dem Mobile-Pass ab Bestellung bis zu elf Monate später Deine Reise antreten. Sobald der Mobile-Pass durch Dich in der App aktiviert wurde, kannst Du im Zeitraum von einem Monat täglich mit Zug, Bus und bestimmten Fähren in den 33 teilnehmenden europäischen Ländern reisen.  

Du kannst das Interrail Ticket in Deutschland für eine Hin- und eine Rückfahrt, also die Aus- und Rückreise, verwenden. Diese Fahrten können an zwei beliebigen Tagen der Reise stattfinden und werden gesondert auf dem Interrail-Pass vermerkt. An den restlichen Tagen ist der Interrail-Pass nur im europäischen Ausland gültig.

Die Stadt Verl übernimmt die Kosten für den Interrail-Pass, der regulär 522 Euro kostet. Damit kannst Du kostenlos mit dem Zug und Bus fahren. Es kann aber je nach Verbindung und Land sein, dass noch Reservierungskosten auf Dich zukommen. Bitte informiere Dich darüber in den jeweiligen Ländern. Mit Deinem Interrail-Ticket bekommst Du zudem Vergünstigungen auf bestimmte Fährverbindungen.

Darüber hinaus musst Du natürlich ein Budget für Verpflegung, Übernachtungen und sonstige Aktivitäten einplanen.

Der Mobile-Pass ist eine papierlose Fahrkarte, die Du sofort auf Dein Smartphone laden kannst. Der Vorteil ist, dass Du Deine Reise ab Bestellung des Tickets bis zu elf Monate später antreten kannst. Du musst also kein Startdatum auswählen, bis Du Deine Reise antrittst.

Dein Interrail-Pass ist wertvoll. Zum Glück musst Du Dir keine Sorgen darum machen, dass Dein Mobile-Pass verloren gehen könnte oder beschädigt wird. Auf Deinem Smartphone ist er immer mit dabei, was bedeutet, dass Du spontan einen Tagesausflug unternehmen oder mit den Rabatten und Vorteilen des Passes Geld sparen kannst, wo auch immer Du Dich gerade aufhältst. Du erhältst einen kostenlosen Ersatzpass, wenn Du Dein Telefon verlierst.

Wir freuen uns über einen kurzen Reisebericht und mindestens ein Foto von der Reise bis spätestens sechs Wochen nach Rückkehr von der Reise. Beides sendest Du bitte an interrail@​verl.de.

1.  Allgemeines
Die Stadt Verl fördert nach den Bestimmungen dieser Richtlinie Europareisen für junge Menschen aus Verl mit einem Interrail-Ticket (Global Pass) ins europäische Ausland.

Ziel dieser Förderung ist es, jungen Menschen eine kostengünstige individuelle Reise durch Europa zu ermöglichen und ihnen durch ihr persönliches Erleben die europäische Idee nahezubringen. Hierdurch leistet die Stadt Verl einen Beitrag zur europäischen Integration. Die erworbenen interkulturellen Fähigkeiten und die persönlich erworbene Erfahrung über Europa werden als Bausteine für die interkulturelle Bildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Verl betrachtet. 

2.  Fördervoraussetzungen
Gefördert werden junge Menschen, die zum Zeitpunkt des Reiseantritts bereits das 18. Lebensjahr aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben sowie bei Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Verl haben. Findet ein Wegzug aus Verl vor Reiseantritt statt, verfällt der Anspruch auf das Interrail-Ticket nicht.

Nach Bestellung der Interrail-Tickets muss die Reise innerhalb von 11 Monaten angetreten werden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, einen kurzen Reisebericht und mindestens ein Foto als Nachweis ihrer von der Stadt Verl finanzierten Reise durch Europa via Interrail zur Verfügung zu stellen.

Vorzulegen sind bis spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Reise:

  • ein kurzer Reisebericht mit Fotos
  • eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung des Berichts und der Fotos auf der städtischen Internetseite und zur Werbung in den Sozialen Medien

oder alternativ vor Reiseantritt ein Link, der auf der städtischen Internetseite veröffentlicht wird und auf einen reisebegleitenden Reiseblog verweist.

Der Reisebericht und die Fotos beziehungsweise der Link zu dem persönlichen Reiseblog sind an interrail@verl.de zu senden.

3.  Antragsverfahren
Der Antrag für das Interrail-Ticket wird bei der Stadt Verl in Form eines Onlineformulars auf der städtischen Internetseite gestellt. Antragstellende füllen dieses Onlineformular aus, übermitteln dazu alle Informationen, die zum Kauf eines Interrail-Tickets notwendig sind und willigen ein, dass diese Daten an die Firma Eurail B.V., Utrecht, weitergeleitet werden dürfen.

Nach erfolgreicher Überprüfung des Antrags hinsichtlich der in Punkt 2 genannten Fördervoraussetzungen werden am Ende des Bewerbungszeitraums durch den Fachbereich Jugend die Interrails-Tickets bei Eurail B.V. bestellt und den Antragstellenden kostenfrei durch Eurail B.V. zugesendet.

Im Falle, dass sich mehr als 16 junge Bürgerinnen und Bürger auf die Interrail-Tickets bewerben, entscheidet ein Losverfahren, wobei auf eine adäquate Zuordnung nach Geschlechtern beim Losverfahren geachtet wird.

Bei Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen der Inklusion im Bedarfsfall berücksichtigt, dass eine Begleitperson ohne separates Bewerbungsverfahren ebenfalls eines der 16 Interrail-Tickets der Stadt Verl erhält. Die personenbezogenen Daten der Begleitperson müssen dennoch im Rahmen des Onlineformulars erfasst werden, um eine verbindliche Bestellung des Interrail-Tickets bei Eurail B.V. tätigen zu können.

4.  Höhe der Förderung
Gefördert wird ein Global Pass der 2. Klasse im Leistungsumfang von einem Monat mit täglichen Fahrmöglichkeiten, einmalig pro Antragstellerin bzw. Antragsteller bis zu einem Maximalwert von zurzeit 522,00 Euro.

Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung der Förderung oder auf Erstattung des geförderten Tickets bei Nicht-Antreten der Reise.

Diese Richtlinie ist zunächst für das Haushaltsjahr 2020 gültig und verlängert sich um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn im jeweiligen Haushaltsplan entsprechende Finanzmittel bereitgestellt werden.

5. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 26.02.2020 in Kraft.