Beratung und Hilfe für Eltern

Im Folgenden finden Sie Beratungsstellen und Hilfsangebote speziell zu Themen und Problemen, die in der ersten Zeit mit dem Baby auftreten und aktuell werden können. Wir haben uns bemüht, eine möglichst vollständige Übersicht zu schaffen. Vorrangig werden Angebote direkt in Verl genannt. Falls es vor Ort keine Angebote gibt, sind Stellen in der Umgebung und in Gütersloh aufgelistet.

 

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit (SGB VIII). Es ist das natürliche Recht und die Pflicht von Eltern, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen. Das Jugendamt unterstützt dabei Eltern, Erziehungsberechtigte und junge Menschen. Hierzu gehört insbesondere:

 

  • Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen,
  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen,
  • positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien und eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

 

Ihr Kontakt

Berit Rürup
Raum: 002
Telefon: 05246 / 961-283
Rathaus
Raum 002
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag
Montag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Dienstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Mittwoch:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Donnerstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 Uhr
Freitag:8 bis 12.30 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.

Das Jugendamt der Stadt Verl

  • Was ist die elterliche Sorge?

Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes sowie die Vertretung des Kindes.

 

  • Wer hat die elterliche Sorge?

Es besteht ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern:

 

1. wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheiratet sind,

2. wenn die Eltern nach der Geburt einander heiraten und zuvor die Vaterschaft wirksam festgestellt wurde,

3. wenn die nicht verheirateten Eltern erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen). Solche Sorgeerklärungen müssen öffentlich beurkundet werden, was zum Beispiel beim Notar oder beim Jugendamt erfolgen kann.

 

Geben die Eltern keine Sorgeerklärungen ab und sind sie nicht miteinander verheiratet, so hat die volljährige Mutter die elterliche Sorge allein. Ein gemeinsames Sorgerecht bleibt durch Trennung und/oder Scheidung der Eltern unverändert bestehen, außer es liegt eine anderslautende gerichtliche Entscheidung vor. Beratungen zur elterlichen Sorge erfolgen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes.

 

Die Arbeit der Frühen Hilfen beinhaltet:

  • Willkommensbesuche für Neugeborene und ihre Eltern
  • Netzwerkkoordination in der Altersgruppe von 0-3 Jahren
  • Café Kinderwagen
  • Beratung und Information von Eltern mit Kindern zwischen 0 und 3 Jahren zu Unterstützungsangeboten in Fragen der Kindesentwicklung
  • Einsatzkoordinierung der aufsuchenden, gesundheitsorientierten Familienbegleitung

Der Allgemeine Soziale Dienst: Hilfe rund um die Familie

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist eine offene Anlaufstelle für Familien, Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche bei Erziehungsfragen sowie familiären Problemen aller Art.

Die Aufgaben des ASD sind zum Beispiel:

  • Hilfe bei Erziehungs-, Beziehungs- oder Schulschwierigkeiten
  • Unterstützung bei Trennung oder Scheidung: gemeinsame Entwicklung einer einvernehmlichen Elternvereinbarung zum Sorge- und Umgangsrecht sowie Begleitung der Kinder während und nach der Trennung
  • Mitwirkung beim Familiengericht
  • Hilfen für Alleinerziehende
  • Unterstützung von Eltern, Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
  • Information über weitere Beratungs- und Hilfsangebote
  • Gewährung von individuellen Erziehungshilfen

 

Bezirk I
Stefanie Meier

Sürenheide

Bezirk II
Markus Schawer
Innenstadt

Bezirk III
Kristina Martens
Kaunitz

Bezirk IV
Janina Knobel
nördliche Innenstadt, Bornholte-Bahnhof, Sende

 

Bezirk V
Sophie Kleine

Verl-West

Ihre Kontakte

Sophie Kleine
Raum: 006
Telefon: 05246 / 961-161
Rathaus
Raum 006
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag
Montag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Dienstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Mittwoch:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Donnerstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 Uhr
Freitag:8 bis 12.30 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.

Janina Knobel
Raum: 006
Telefon: 05246 / 961-277
Rathaus
Raum 006
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag
Montag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Dienstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Mittwoch:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Donnerstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 Uhr
Freitag:8 bis 12.30 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.

Kristina Martens
Raum: 001
Telefon: 05246 / 961-286
Rathaus
Raum 001
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Stefanie Meier
Raum: 007
Telefon: 05246 / 961-285
Rathaus
Raum 007
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag
Montag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Dienstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Mittwoch:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Donnerstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 Uhr
Freitag:8 bis 12.30 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.

Markus Schawer
Raum: 003
Telefon: 05246 / 961-284
Rathaus
Raum 003
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag
Montag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Dienstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Mittwoch:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Donnerstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 Uhr
Freitag:8 bis 12.30 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.

Die Arbeit des Pflegekinderdienstes beinhaltet:

 

  • die Vermittlung von Kindern in Pflegefamilien
  • die Beratung und Begleitung des Pflegekindes, der Pflegeeltern sowie der Herkunftsfamilie
  • die Anwerbung und Schulung von Pflegeeltern

 

Ihr Kontakt

Vera Dultmeyer
Fachbereich Jugend
Raum: 001
Telefon: 05246 / 961-276
Rathaus
Raum 001
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag
Montag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Dienstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Mittwoch:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Donnerstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 Uhr
Freitag:8 bis 12.30 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.

Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Gemäß den Bestimmungen des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) wird Unterhaltsvorschuss gezahlt für ein Kind, das

  • noch nicht 18 Jahre alt ist,
  • bei einem seiner Elternteile lebt, der,
  • ledig, verwitwet, geschieden ist, oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt,
  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Regelbetrages von dem anderen Elternteil oder, wenn dieser verstoben ist, nicht in dieser Höhe Waisenbezüge erhält.

Das Kind ab zwölf Jahre

  • bezieht für sich keine Leistungen nach dem SGB II oder
  • bezieht für sich Leistungen nach dem SGB II, durch den Unterhaltsvorschuss wird aber die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermieden oder
  • bezieht Leistungen nach dem SGB II, der alleinerziehende Elternteil verfügt jedoch über ein eigenes Einkommen in Höhe von mindestens 600 Euro monatlich.

 

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem monatlichen Mindestunterhalt § 1612a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Der Unterhaltsvorschuss beträgt ab dem 1. Januar 2021

  • für Kinder unter 6 Jahren monatlich 174 Euro
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren monatlich 232 Euro
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren monatlich 309 Euro

 

Ihre Kontakte

Johanna Pollmeier
Fachbereich Jugend
Raum: 113
Telefon: 05246 / 961-290
Rathaus
Raum 113
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag
Montag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Dienstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Mittwoch:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Donnerstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 Uhr
Freitag:8 bis 12.30 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.

Francesca Hogg
Fachbereich Jugend
Raum: 113
Telefon: 05246 / 961-271
Rathaus
Raum 113
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag
Montag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Dienstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Mittwoch:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Donnerstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 Uhr
Freitag:8 bis 12.30 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.

Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes und tritt auf schriftlichen Antrag des Elternteils ein, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Der Beistand vertritt ein Kind in den Bereichen der Vaterschaftsfeststellung und/ oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

 

Die Feststellung der Vaterschaft ist durch freiwillige Anerkennung oder durch gerichtliche Vaterschaftsfeststellung möglich. Im ersten Fall wird die Vaterschaft durch urkundliche Anerkennung des Mannes und durch urkundliche Zustimmung der Mutter rechtswirksam. Erfolgt keine freiwillige Anerkennung, muss sie gerichtlich durch Klageerhebung des Beistandes festgestellt werden.

 

Sobald die Vaterschaft festgestellt ist, erfolgt die Geltendmachung und Durchsetzung des Unterhaltsanspruches des Kindes. Dieses umfasst außergerichtliche, aber auch gerichtliche Festsetzungen einschließlich evtl. notwendig werdender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Ihr Kontakt

Mirjam Scheffler
Fachbereich Jugend
Raum: 011
Telefon: 05246 / 961-288
Rathaus
Raum 011
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag
Montag:-
Dienstag:09.00 - 12.30 Uhr & 14.00 - 16.30 Uhr
Mittwoch:09.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag:09.00 - 12.30 Uhr & 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag:09.00 - 12.30 Uhr

Im Jugendamt können unter anderem folgende Erklärungen beurkundet werden:

  • Vaterschaft und Zustimmung der Mutter
  • Sorgeerklärungen nicht verheirateter Eltern
  • Unterhaltsverpflichtungen

 

Vaterschaftsanerkenntnisse und Unterhaltsverpflichtungen können außer im Jugendamt auch bei den örtlichen Amtsgerichten und Notaren gebührenfrei beurkundet werden. Darüber hinaus können Vaterschaftsanerkenntnisse auch beim Standesamt kostenfrei beurkundet werden.

Ihr Kontakt

Elisabeth Meermeier
Fachbereich Jugend
Raum: 111
Telefon: 05246 / 961-280
Rathaus
Raum 111
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag
Montag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Dienstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Mittwoch:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr
Donnerstag:8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 Uhr
Freitag:8 bis 12.30 Uhr
Samstag:geschlossen
Sonntag:geschlossen

Der Fachbereich Soziales und der Fachbereich Bauaufsicht sind mittwochs geschlossen. Das Standesamt ist mittwochs nachmittags geschlossen.

Arbeitslosengeld II nach dem SGB II

Sofern Ihnen kein oder kein ausreichendes Einkommen für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht, besteht u.U. Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II. Die Leistung setzt voraus, dass mindestens ein Familienmitglied erwerbsfähig ist, d. h. keine gesundheitlichen Gründe gegen eine Erwerbstätigkeit von mind. 3 Stunden täglich sprechen. Dabei ist unerheblich, dass eine Erwerbstätigkeit z. B. wegen der Betreuung und Erziehung von Kindern zurzeit nicht möglich ist. Die Leistungen nach dem SGB II sind einkommens- und vermögensabhängig. Arbeitslosengeld II wird durch das Jobcenter des Kreises Gütersloh gezahlt.

 

Jobcenter Kreis Gütersloh

Sozialhilfe nach dem SGB XII

Sofern Sie erwerbsunfähig sind oder das 65. Lebensjahr vollendet haben und Ihnen kein oder kein ausreichendes Einkommen für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht, besteht unter Umständen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII. Außerdem sieht das SGB XII weitere finanzielle Leistungen, z.B. Hilfe bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung vor. Sozialhilfeleistungen sind einkommens- und vermögensabhängig.

 

Ihr Kontakt

B. Menne
Fachbereich Soziales
Raum: 235
Telefon: 05246 / 961-205
Rathaus
Raum 235
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag
Montag:09:00 Uhr - 12:30 Uhr & 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Dienstag:09:00 Uhr - 12:30 Uhr & 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mittwoch:Geschlossen
Donnerstag:09:00 Uhr - 12:30 Uhr & 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag:09:00 Uhr - 12:30 Uhr

Adoptionsvermittlung

 

Unter einer Adoption versteht man die Annahme eines Kindes. Dadurch wird es vollständig in eine neue Familie und deren Verwandtschaftssystem integriert. Gleichzeitig erlöschen alle Verwandtschaftsbeziehungen zu der Herkunftsfamilie. Das Aufwachsen bei Adoptiveltern kann eine gute Alternative für ein Kind sein, dessen leibliche Eltern nicht die gesundheitlichen, sozialen oder ökonomischen Möglichkeiten haben, die Elternrolle selbst verantwortlich zu übernehmen.

Die Adoptionsvermittlungsstelle ist für den gesamten Kreis Gütersloh zuständig. Sie berät Eltern, die ein Kind abgeben oder aufnehmen wollen und im Kreisgebiet Gütersloh leben.

 

Weitere Informationen finden Sie HIER.

 

Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh
Regionalstelle Ost
Wiedenbrücker Straße 36
33397 Rietberg

 

Frau Doris Ewers, Tel. 05244 / 927 45-32

Frau Martina Köhler, Tel. 05244 / 927 45-27