Arbeitslosengeld II

Leistungen des Jobcenters: Arbeitslosengeld II oder „Hartz IV“
Für Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) ist ausschließlich das Jobcenter Kreis Gütersloh zuständig.

Die als Arbeitslosengeld II oder Hartz IV bezeichnete Sozialleistung richtet sich in erster Linie an Arbeitssuchende, die mindestens drei Stunden pro Tag erwerbstätig sein können und keinen oder einen geringen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I haben. Auch Geringverdienerinnen und Geringverdiener können einen Anspruch auf aufstockende Leistungen haben.

Erstanträge müssen immer in Gütersloh gestellt werden und sind auch online möglich:

SGB II Onlineantrag | Startseite (kreis-guetersloh.de)

Die zentrale Informationsstelle erreichen Sie unter Tel. 05241 85-4409.

Die für Verl zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters sind nur in Schloß Holte-Stukenbrock (Kaunitzer Straße 40) anzutreffen. Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch im Vorfeld einen Termin unter Tel. 05241 85-4477.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kreis-guetersloh.de

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