Beglaubigung von Zeugnissen und anderen Schriftstücken
Kopien von Zeugnissen, Personalausweisen oder Reisepässen sowie weiteren Schriftstücken können Sie im Bürgerservice der Stadt Verl beglaubigen lassen.
Die Beglaubigung von sogenannten "Personenstandsurkunden", beispielsweise Geburts- und Heiratsurkunden, darf dagegen nur das zuständige Standesamt vornehmen.
- Original des zu beglaubigenden Schriftstückes
- ggfs. Personalausweis/Reisepass, wenn dessen Kopie beglaubigt werden soll
- bei Beglaubigungen für Behörden (Städte, Universitäten, Fachhochschulen, Schulen etc.) ist die genaue Angabe der Behörde erforderlich
- 1,50 € pro beglaubigtem Schriftstück
- (einige Beglaubigungen sind gebührenfrei, z. B. die Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisenrenten, Krankengeldern, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen oder die Rentenversicherung)
- Kopien 0,50 € (A 4) bzw. 0,75 € (A 3), pro bedruckter Seite
- Kopien für die Vorlage bei der Rentenversicherung sind gebührenfrei
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