Beistandschaften

Die Beistandschaft ist eine Interessenvertretung Ihres Kindes, die der Elternteil, bei dem das Kind lebt, auf Wunsch beim Jugendamt der Stadt Verl beantragen kann. Auf Ihren Antrag unterstützen wir Sie dabei, die Vaterschaft zu Ihrem Kind festzustellen und/oder dessen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil durchzusetzen. Die Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein und kann von der antragstellenden Person jederzeit ganz oder teilweise beendet werden. Sie endet automatisch mit der Volljährigkeit Ihres Kindes.

Der Fachdienst Beistandschaft steht Ihnen darüber hinaus mit folgenden Leistungen zur Verfügung:

  • Beratungen rund um die Vaterschaftsfeststellung und das Sorgerecht, die Geltendmachung von Unterhalt
  • Unterstützung bei der außergerichtlichen Einigung, insbesondere zum Unterhalt
  • Kostenlose Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen, Sorgeerklärungen (jeweils auch vorgeburtlich) sowie Unterhaltsverpflichtungen

Das Beratungsangebot gilt auch fürjunge Erwachsenebis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die noch Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern haben.

In einem individuellen Beratungsgespräch nehmen wir uns gerne Zeit für Ihre Fragen und Anliegen.

Bitte vereinbaren Sie deshalb im Vorfeld einen Termin bei Ihrer Ansprechpartnerin Elisabeth Meermeier.

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Ihr Kontakt

Mirjam Scheffler
Raum: 011
05246 / 961 288
Mirjam.Scheffler@verl.de
Elisabeth Meermeier
Raum: 020
05246 / 961 280
Elisabeth.Meermeier@verl.de