Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

Für die Aufstellung von Geldspielgeräten wird eine allgemeine Aufstellerlaubnis gemäß § 33c Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) benötigt. Außerdem ist eine Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes für jede einzelne Gaststätte oder Spielhalle erforderlich, in der ein Geldspielgerät aufgestellt werden soll.

Geldspielgeräte dürfen nur in Schank- und/oder Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Spielcasinos oder Spielhallen aufgestellt werden. Voraussetzung für die Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis ist darüber hinaus die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibers.

Zur Beantragung der allgemeinen Aufstellerlaubnis sowie der Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes sind verschiedene Unterlagen vorzulegen, die Sie der untenstehenden Auflistung entnehmen können.

Die Erlaubnis berechtigt ausschließlich zum Aufstellen von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist.

    Antrag auf Erteilung einer allgemeinen Aufstellerlaubnis

    Die Antragstellung sollte persönlich erfolgen. Beauftragte benötigen eine Vollmacht.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Führungszeugnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
    • Personalausweis oder Reisepass bzw. EU-Ausweis
    • sofern der/die Antragsteller*in eine juristische Person oder ein Verein ist:
      Handels-/Vereinsregisterauszug bzw. Fotokopie des Gesellschaftsvertrages mit Bestellung eines vertretungsberechtigten Organs, sofern die juristische Person noch nicht im Handelsregister eingetragen ist


    Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes

    Die Antragstellung sollte persönlich erfolgen. Beauftragte benötigen eine Vollmacht.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Kopie der allgemeinen Aufstellerlaubnis
    • Kopie der Gewerbeanmeldung

    § 33 c Gewerbeordnung - GewO

    Spielautomaten, Glücksspiel Geldspielgeräte

    Ihr Kontakt

    Werner Landwehr
    Raum: 140
    05246 / 961 167
    Werner.Landwehr@verl.de