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105204.pdf
den Buchstaben b, d und e genannten
Funktionen auszuüben,
14. Immobilienmakler,
15. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, soweit es sich nicht handelt um
a) Betreiber von Geldspielgeräten [...] etzes
betreiben,
c) Lotterien, die nicht im Internet veranstaltet werden und für die die Veranstalter und Vermittler über
eine staatliche Erlaubnis der in Deutschland jeweils zuständigen Behörde verfügen [...] jeweils örtlich zuständige
Steuerberaterkammer (§ 76 des Steuerberatungsgesetzes),
8. für die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen nach § 2 Absatz 1 Nummer 15, soweit das
Landesrecht nichts anderes