Heiraten in Verl

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Frank Jeltsch
Standesamt
Raum: 2
05246 / 961 163
Frank.Jeltsch@verl.de
Manuela Köster
Standesamt
Raum: 1
05246 / 961 164
Manuela.Koester@verl.de
Christina Bischoff
Standesamt
Raum: 7
05246 / 961 162
Christina.Bischoff@verl.de

Heiraten in Verl

Wir freuen uns, dass Sie sich in Verl das Ja-Wort geben möchten!

Trauungen finden in der Regel im Trauzimmer des Standesamtes (Rathaus II, Paderborner Straße 2) statt. Im Trauzimmer haben insgesamt 25 Personen Platz. Trauungen sind während der Öffnungszeiten des Standesamtes möglich. Zusätzlich gibt es einmal im Monat die Möglichkeit, sich samstags im Trauzimmer trauen zu lassen. Die Termine können telefonisch erfragt werden.

An einem Freitag im Monat sind auch Trauungen im Heimathaus Verl (Sender Straße 8) möglich. An einer Trauung im Heimathaus können bis zu 40 Personen teilnehmen.

Wichtig: Für die Trauungen an einem Samstag oder im Heimathaus fallen zusätzliche Gebühren an.

Vor der Heirat müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Anmeldung sollte persönlich beim Standesamt der Stadt oder Gemeinde erfolgen, in der einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Wir empfehlen Ihnen, sich persönlich beim Standesamt über die notwendigen Unterlagen für die Anmeldung einer Eheschließung zu erkundigen. Die Unterlagen sind unter anderen abhängig von Familienstand, Staatsangehörigkeit und Ort der Geburt. Sie können uns auch per E-Mail Ihre Telefonnummer mit einer Anrufbitte unter Standesamt@verl.de übersenden. Wir melden uns dann bei Ihnen. Bei diesem Gespräch ist es zeitgleich möglich, einen Termin für die Eheschließung zu reservieren.

Sobald Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, vereinbaren wir einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung.

Die Eheschließung sollte ca. 4 Wochen vor dem Eheschließungstermin angemeldet werden.

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten möchten, benötigen dafür unter Umständen ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Mit diesem Zeugnis bescheinigt das ausstellende Standesamt, dass einer Eheschließung der beiden im Dokument aufgeführten Personen keine rechtlichen Hinderungsgründe nach deutschem Recht entgegenstehen.

Ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, erfahren Sie im ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland oder bei der deutschen Vertretung in dem Staat, in dem Sie Ihre Ehe schließen möchten.

Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und wird durch das Standesamt Ihres Wohnsitzes ausgestellt. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, so ist das Standesamt Ihres letzten Wohnortes in Deutschland zuständig.

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind auch bei Wohnsitz im Ausland die Unterlagen beider zukünftigen Ehepartner erforderlich.

Nähere Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen erteilen Ihnen gerne die Standesbeamtinnen und der Standesbeamte der Stadt Verl.

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen haben, können Sie dies auf Antrag im deutschen Eheregister beurkunden lassen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich eine antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Ordnungsgemäß ausgestellte Eheurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.