Heiraten in Verl

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standesamt@verl.de

Heiraten in Verl

Es ist ein einzigartiger Moment im Leben, wenn zwei Menschen sich das Ja-Wort geben. Umso mehr freut es uns, wenn Sie diesen besonderen Schritt in Verl gehen möchten. 

Für Ihre standesamtliche Trauung stehen Ihnen in Verl zwei Orte zur Verfügung: 

Trauzimmer im Standesamt (Paderborner Straße 2)
Hier erwartet Sie ein modernes Ambiente für Ihre Eheschließung. Der stilvoll eingerichtete Raum bietet Platz für bis zu 25 Gäste und steht Ihnen montags bis freitags vormittags für Trauungen zur Verfügung. 

Heimathaus Verl (Sender Straße 8)
Wer eine romantische Atmosphäre bevorzugt, kann sich einmal im Monat freitags oder samstags im historischen Heimathaus das Ja-Wort geben. Das Fachwerk-Gebäude bietet Platz für bis zu 40 Gäste und schafft eine idyllische Kulisse für Ihren großen Moment. (Bitte beachten Sie: Aufgrund geplanter Außensanierungsarbeiten am Heimathaus sind voraussichtlich ab August für den Rest des Jahres vorübergehend keine Trauungen an diesem Standort möglich.)

Damit an Ihrem Hochzeitstag alles reibungslos verläuft, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung setzen. Dort können Sie Ihren Wunschtermin reservieren und erhalten alle wichtigen Informationen zu den erforderlichen Unterlagen sowie den anfallenden Gebühren.

Trauungen können von montags bis freitags vormittags im Trauzimmer des Standesamtes geplant werden.

Darüber hinaus gibt es einmal im Monat die Möglichkeit, sich im Heimathaus trauen zu lassen. Wichtig: Für diese Sondertrautermine an einem Samstag oder im Heimathaus fallen zusätzliche Gebühren an. Termine, die in der aufklappbaren Übersicht als frei gekennzeichnet sind, können in der Zwischenzeit allerdings gebucht worden sein.

Für eine Terminabsprache kontaktieren Sie bitte unbedingt das Standesamt Verl.

StatusDatumOrt
 Freitag, 10.01.2025
10.00 Uhr
Heimathaus Verl
 Freitag, 10.01.2025
12.00 Uhr
Heimathaus Verl
 Samstag, 11.01.2025
10.00 Uhr
Heimathaus Verl
 Samstag, 11.01.2025
12.00 Uhr
Heimathaus Verl
 Freitag, 07.02.2025
10.00 Uhr
Heimathaus Verl
 Freitag, 07.02.2025
12.00 Uhr
Heimathaus Verl
 Samstag, 08.02.2025
10.00 Uhr
Heimathaus Verl
 Samstag, 08.02.2025
12.00 Uhr
Heimathaus Verl
 Freitag, 14.03.2025
10.00 Uhr
Heimathaus Verl
 Freitag, 14.03.2025
12.00 Uhr
Heimathaus Verl
 Samstag, 15.03.2025
10.00 Uhr
Heimathaus Verl
 Samstag, 15.03.2025
12.00 Uhr
Heimathaus Verl
gebuchtFreitag, 25.04.2025
10.00 Uhr
Heimathaus Verl
gebuchtFreitag, 25.04.2025
12.00 Uhr
Heimathaus Verl
gebuchtSamstag, 26.04.2025
10.00 Uhr
Heimathaus Verl
 Samstag, 26.04.2025
12.00 Uhr
Heimathaus Verl
 Freitag, 02.05.2025
10.00 Uhr
Heimathaus Verl
gebuchtFreitag, 02.05.2025
12.00 Uhr
Heimathaus Verl
 Samstag, 03.05.2025
10.00 Uhr
Heimathaus Verl
gebuchtSamstag, 03.05.2025
12.00 Uhr
Heimathaus Verl
gebuchtFreitag, 06.06.2025
10.00 Uhr
Heimathaus Verl
gebuchtFreitag, 06.06.2025
12.00 Uhr
Heimathaus Verl
gebuchtSamstag, 07.06.2025
10.00 Uhr
Heimathaus Verl
gebuchtSamstag, 07.06.2025
12.00 Uhr
Heimathaus Verl
gebuchtFreitag, 04.07.2025
10.00 Uhr
Heimathaus Verl
gebuchtFreitag, 04.07.2025
12.00 Uhr
Heimathaus Verl
gebuchtSamstag, 05.07.2025
10.00 Uhr
Heimathaus Verl
gebuchtSamstag, 05.07.2025
12.00 Uhr
Heimathaus Verl
gebuchtFreitag, 29.08.2025
10.00 Uhr
Heimathaus Verl
gebuchtFreitag, 29.08.2025
12.00 Uhr
Heimathaus Verl
gebuchtSamstag, 30.08.2025
10.00 Uhr
Heimathaus Verl
gebuchtSamstag, 30.08.2025
12.00 Uhr
Heimathaus Verl
 Samstag, 20.09.2025
10.00 Uhr
Trauzimmer im Standesamt
 Samstag, 20.09.2025
10.45 Uhr
Trauzimmer im Standesamt
gebuchtSamstag, 20.09.2025
11.30 Uhr
Trauzimmer im Standesamt
 Samstag, 25.10.2025
10.00 Uhr
Trauzimmer im Standesamt
gebuchtSamstag, 25.10.2025
10.45 Uhr
Trauzimmer im Standesamt
gebuchtSamstag, 25.10.2025
11.30 Uhr
Trauzimmer im Standesamt
 Samstag, 22.11.2025
10.00 Uhr
Trauzimmer im Standesamt
 Samstag, 22.11.2025
10.45 Uhr
Trauzimmer im Standesamt
 Samstag, 22.11.2025
11.30 Uhr
Trauzimmer im Standesamt
 Samstag, 06.12.2025
10.00 Uhr
Trauzimmer im Standesamt
 Samstag, 06.12.2025
10.45 Uhr
Trauzimmer im Standesamt
 Samstag, 06.12.2025
11.30 Uhr
Trauzimmer im Standesamt

Vor der Heirat müssen Sie die Eheschließung anmelden. Früher sagte man dazu auch "das Aufgebot bestellen". Die Anmeldung sollte persönlich beim Standesamt der Stadt oder Gemeinde erfolgen, in der einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Wir empfehlen Ihnen, sich persönlich beim Standesamt über die notwendigen Unterlagen für die Anmeldung einer Eheschließung zu erkundigen. Die Unterlagen sind unter anderen abhängig von Familienstand, Staatsangehörigkeit und Ort der Geburt. Sie können uns auch per E-Mail Ihre Telefonnummer mit einer Anrufbitte unter Standesamt@verl.de übersenden. Wir melden uns dann bei Ihnen. Bei diesem Gespräch ist es zeitgleich möglich, einen Termin für die Eheschließung zu reservieren.

Sobald Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, vereinbaren wir einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung.

Die Eheschließung sollte ca. 4 Wochen vor dem Eheschließungstermin angemeldet werden.

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten möchten, benötigen dafür unter Umständen ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis. Mit diesem Zeugnis bescheinigt das ausstellende Standesamt, dass einer Eheschließung der beiden im Dokument aufgeführten Personen keine rechtlichen Hinderungsgründe nach deutschem Recht entgegenstehen.

Ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, erfahren Sie im ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland oder bei der deutschen Vertretung in dem Staat, in dem Sie Ihre Ehe schließen möchten.

Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und wird durch das Standesamt Ihres Wohnsitzes ausgestellt. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, so ist das Standesamt Ihres letzten Wohnortes in Deutschland zuständig.

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind auch bei Wohnsitz im Ausland die Unterlagen beider zukünftigen Ehepartner erforderlich.

Nähere Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen erteilen Ihnen gerne die Standesbeamtinnen und der Standesbeamte der Stadt Verl.

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen haben, können Sie dies auf Antrag im deutschen Eheregister beurkunden lassen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich eine antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Ordnungsgemäß ausgestellte Eheurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.