Betreuungsmöglichkeiten

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Simone Brinkmann
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Betreuungsmöglichkeiten

An den Verler Grundschulen gibt es zwei unterschiedliche Betreuungs- bzw. Bildungsangebote: die Offene Ganztagsschule (OGS) und die Randstundenbetreuung.

Die Elternbeiträge werden im Fachbereich Jugend erhoben. Die Organisation und das Qualitätsmanagement der Angebote erfolgt im Fachbereich Bildung, Sport, Kultur, Stadtmarketing.

Die Ansprechpersonen der beiden Fachbereiche beraten Sie gern bei Ihrem jeweiligen Anliegen.

Betreuungszeiten und Rahmenbedingungen
Das Droste-Haus ist Träger der OGS an den vier Grundschulen in Verl. An allen Unterrichtstagen erfolgt die reguläre Betreuung der teilnehmenden Kinder jeweils zwischen 8 und 16 Uhr. Eine erweiterte Betreuungszeit ist gegen einen Zusatzbeitrag ab 7 Uhr beziehungsweise bis 17 möglich.

Während der Schulferien und an unterrichtsfreien Tagen (montags bis freitags) beinhaltet die OGS ein bedarfsgerechtes, in der Regel ganztägiges Betreuungsangebot mit der Option auf eine betreuungslose Ferienzeit von zwei bis drei Wochen. Auf Wunsch ist auch eine Betreuung in einer anderen Einrichtung möglich.

Die Teilnahme an allen Wochentagen ist verpflichtend.

Mittagessen
Das gemeinsame Mittagessen ist verbindlicher Bestandteil der Offenen Ganztagsgrundschule. Die Kosten für das Mittagessen sind im Elternbeitrag nicht enthalten. Sie betragen zurzeit 56,00 Euro monatlich und sind direkt vor Ort an den Träger zu zahlen.

In bestimmten Fällen können die Kosten für das Mittagessen über das „Bildungs- und Teilhabepaket“ übernommen werden. Familien, die Leistungen nach dem SGB II (ALG II, Sozialhilfe), AsylbLG, BKGG (Kinderzuschlag) beziehungsweise nach dem WoGG (Wohngeld und Lastenzuschuss) beziehen, können diese Kostenübernahme mit einem speziellen Formular beantragen.

Dieses Formular erhalten Sie im Rathaus der Stadt Verl oder online auf der Seite des Kreises Gütersloh.

Elternbeitrag zur OGS
Die Höhe des monatlichen Elternbeitrags richtet sich nach dem Jahreseinkommen der Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten.

Die Monatsbeiträge sind gemäß der aktuellen Satzung der Stadt Verl wie folgt gestaffelt:

JahreseinkommenKind 1Kind 2Kind 3ff
bis 30.000 €15,00 €4,00 €2,00 €
bis 35.000 €40,00 €10,00 €4,00 €
bis 45.000 €65,00 €16,00 €7,00 €
bis 55.000 €90,00 €23,00 €9,00 €
bis 65.000 €116,00 €29,00 €12,00 €
bis 75.000 €141,00 €35,00 €14,00 €
bis 85.000 €166,00 €41,00 €17,00 €
bis 100.000 €191,00 €48,00 €19,00 €
über 100.000 €216,00 €54,00 €22,00 €

Ermäßigung bei Geschwisterkindern: 75 % - 2. Kind | 90 % - 3. Kind ff.

Der Beitrag ist zum 15. eines jeden Monats auf ein Konto der Stadtkasse Verl zu überweisen.

Ermäßigungen
Geschwisterkinder:
Der oben genannte ermäßigte OGS-Beitrag für Geschwisterkinder richtet sich an alle Eltern, die bereits mindestens ein Kind beitragspflichtig in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflege angemeldet haben.
Inhaber des Familienpassesmit einem Jahreseinkommen bis 55.000 Euro: Ermäßigung um 50 Prozent

Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link zur OGS.

An allen Grundschulen der Stadt Verl ist eine sogenannte Randstundenbetreuung eingerichtet. Sie wird von städtischem Personal durchgeführt und beinhaltet in der Regel eine Betreuung ab 8 Uhr bis spätestens 13.30 Uhr. Darüber hinaus können Eltern bei Bedarf eine Frühbetreuung ab 7 Uhr beantragen.

Finanziert wird die Randstundenbetreuung durch Zuschüsse des Landes NRW und der Stadt Verl sowie nach Einkommen gestaffelte Elternbeiträge. Anmeldungen nimmt die jeweilige Schule entgegen.