Schulen in Verl
Anna Dreier
Raum: 156
05246 / 961 131
Anna.Dreier@verl.de

Schulen in Verl

In Verl stehen unsere Schulen für mehr als nur Unterricht: Sie sind Lebensräume, Lernorte und Wegbegleiter. Von der Grundschule bis zur weiterführenden Schule bieten wir eine moderne, vielseitige Bildungslandschaft – nah, familiär und engagiert. Insgesamt gibt es in Verl vier Grundschulen sowie zwei weiterführende Schulen, die unsere Kinder und Jugendlichen auf ihrem Weg begleiten und fördern.

Zu den beiden weiterführenden Schulen in Verl gehören die Gesamtschule Verl und das Gymnasium Verl. Sie umfassen jeweils die Jahrgangsstufen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) und die Jahrgangsstufen 11 bis 13 (Sekundarstufe II bzw. Oberstufe).

In Verl stehen vier Grundschulen zur Verfügung, die die Jahrgangsstufen 1 bis 4 umfassen.

Der Rat der Stadt Verl hat in seiner Sitzung am 17.09.2007 folgende Zügigkeiten für die Grundschulen in Verl festgesetzt:

  • Grundschule Am Bühlbusch, Gemeinschaftsschule: 4-zügig
  • Marienschule, Katholische Bekenntnisschule: 3-zügig
  • St. Georg-Schule Sürenheide, Gemeinschaftsschule: 2-zügig
  • Grundschule Kaunitz-Bornholte, Standort Kaunitz, Gemeinschaftsschule: 2-zügig
  • Grundschule Bornholte, Standort Bornholte, Katholischer Teilstandort: 1-zügig

Ihr Kontakt

Petra Buschmann
Raum: 155
05246 / 961 134
Petra.Buschmann@verl.de

Die Erziehungsberechtigten bzw. die Schülerinnen und Schüler haben bei einem geplanten Schulwechsel nur Anspruch auf eine rechtlich gleichwertige Schule.

Ein Schulwechsel zwischen den Verler weiterführenden Schulen ist nicht problemlos möglich. Wenn sich jemand in der 5. Klasse für die Gesamtschule entscheidet, hat sich diese Person für das sogenannte zweigliedrige Schulsystem entschieden - bestehend aus Gesamtschule und Sekundarschule. Entscheidet sich jemand für das Gymnasium, hat sich diese Person für das sogenannte Dreigliedrige System entschieden - bestehend aus Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Ein Schulwechsel zwischen diesen beiden Schulformen ist schulrechtlich grundsätzlich nicht vorgesehen und kann nur bei ausreichender Kapazität erfolgen.

Über die Aufnahme entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter der aufnehmenden Schule. Schulen aller Schulformen sind im Rahmen ihrer Aufnahmekapazität zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, die die Schulform wechseln, verpflichtet.

Anmeldung von zugezogenen Kindern

Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die durch einen Umzug nach Verl ziehen, müssen von ihren Erziehungsberechtigten an einer Grundschule oder weiterführenden Schule angemeldet werden. In der Regel sollte dabei die wohnortnächste Schule gewählt werden. Als Schulträgerin kann die Stadt Verl keine Zuweisung zu einer bestimmten Schule vornehmen.

Für Kinder, die erstmals aus dem Ausland nach Deutschland kommen, ist das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Gütersloh zuständig. Dort erhalten Familien eine individuelle Beratung – und auch die Zuweisung zu einer passenden Schule erfolgt durch das Integrationszentrum. Ein informativer Flyer vom Bildungsportal NRW in mehreren Sprachen ist zudem abrufbar unter  "Das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen - Einfach und schnell erklärt".

Ihr Kontakt

Petra Buschmann
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Petra.Buschmann@verl.de
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