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Stadt Verl
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Fotos & Bilder

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Weitere Fotoquellen:

© Csaba Mester
© Philipp Pilz


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Der elektronische Zugang zur Stadt Verl - insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente - für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Bürgerinnen, juristischen Personen des privaten und Öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3a Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), wird hiermit ausdrücklich nicht eröffnet.

Die vorstehende Einschränkung gilt sowohl für die Zugänge per E-Mail-Adresse, für E-Mail-Kontaktformulare als auch für jede Art von Web-Formularen und sonstigen Zugängen.

Alle anderen bekannten E-Mail-Adressen sowie personenbezogene E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen/ Mitarbeitern der Verwaltung stellen keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.

Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit eingegangener elektronischer Nachrichten im Sinne des § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), kann in der Regel nicht erfolgen, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre.


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