Wohnhilfen

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F. Hake
Raum: 225
05246 / 961 209
F.Hake@verl.de
N. Seggelmann
Raum: 224
05246 / 961 202
N.Seggelmann@verl.de

Wohnhilfen

Wohngeld: Zuschüsse zur Miete oder selbst genutztem Wohneigentum
Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen haben in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Wohngeld. Unterschieden werden bei dieser Sozialleistung der Zuschuss zur Miete („Mietzuschuss“) und der Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums („Lastenzuschuss“).

Anträge können bei der Wohngeldstelle der Stadt Verl eingereicht werden. Ihre Ansprechpartnerinnen, die benötigten Formulare und viele weitere Infos finden Sie in unserem Formularservice sowie unten auf dieser Seite. Die Anträge können auch direkt am PC ausgefüllt werden.

Über den Wohngeldrechner NRW (Onlinebeantragung) können Interessierte schnell und einfach prüfen, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Die Antragstellung kann auf Wunsch nach der Berechnung direkt über das Online-Tool erfolgen. Die erforderlichen Nachweise reichen Sie bitte per Post, E-Mail oder Fax bei der Stadt Verl ein (siehe Kontaktdaten).

Ihre Ansprechpartnerin berät Sie gern zu Ihren individuellen Möglichkeiten und dem weiteren Vorgehen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:

A bis D

N. Seggelmann

E bis Z

F. Hake


Welche Unterlagen neben dem Antragsformular einzureichen sind, erfahren Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin oder in der folgenden Übersicht.

Abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation werden zum Beispiel folgende Nachweise benötigt:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Schulbescheinigung für Kinder über 16 Jahre
  • Studiennachweis bei Studierenden
  • Arbeits-/Ausbildungsvertrag
  • Aktueller Rentenbescheid (Alters-, Knappschafts-, Witwen/Waisen-, Unfall-, Erwerbsminderungsrente auch von privaten und betrieblichen Rentenversicherungen)
  • Lohnabrechnungen/Verdienstbescheinigungen (auch von Minijobs, Ferienjobs und Aushilfstätigkeiten)
  • SGB II-Bescheid, Übergansgeld etc.
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Einkommensteuerbescheid, Gewinn-/Verlustrechnung)
  • Zinseinkünfte
  • Unterhaltsvorschussbescheid
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge der Unterhaltszahlungen)
  • Kinderbetreuungskosten (OGS-Beiträge, Kindergartenbeiträge)
  • Bescheid Elterngeld/Mutterschaftsgeld
  • Bescheid ALG I
  • Bescheid BAföG/BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
  • Einkünfte Vermietung/Verpachtung
  • Mietvertrag
  • Mietbescheinigung
  • Eigenheimzulage
  • Kaufvertrag Eigenheim/Eigentumswohnung, ggf. Wohnflächenberechnung
  • Bescheinigung Aufnahme von Fremdmitteln
  • Kontoauszüge der letzten drei Mietzahlungen
  • Abgabenbescheid der Stadt (Grundsteuer-Messbetrag)
  • Nebenkostenabrechnung (Heiz- und Warmwasserkosten, Haushaltsenergie)
  • Erklärung und Nachweise über Vermögen
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen
  • Erklärung über die vorhandenen Einkünfte (Formular im Formularservice)

Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ausschließlich in Kopie ein. Sollte dies nicht möglich sein, kennzeichnen Sie Ihre Original-Unterlagen bitte entsprechend, sodass wir sie Ihnen per Post zurücksenden können.

Geförderter Wohnungsbau: Liste für Wohnungssuchende
In der Stadt Verl sind mehrere Objekte des geförderten Wohnungsbaus geplant. Die mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen, sogenannte Sozialwohnungen, richten sich ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger, die über einen Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügen.

Interessentinnen und Interessenten für eine Sozialwohnung können sich gern auf unsere Liste für Wohnungssuchende aufnehmen lassen. Bitte wenden Sie sich an die auf dieser Seite aufgeführten Ansprechpartnerinnen.

Die genauen Bedingungen für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins sowie Einzelheiten zur Beantragung finden Sie im Menüpunkt „Wohnberechtigungsschein“.

Die Stadt Verl unterstützt Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen durch die Förderung erschwinglicher Sozialwohnungen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie durch verschiedene Dienstleistungen rund um den geförderten Wohnungsbau. Dazu zählen

  • die Bestätigung über die Nutzungs- und Einkommensverhältnisse des Wohnungseigentümers zum Antrag auf Zinssenkung für das gewährte Förderdarlehen
  • die Durchführung von örtlichen Kontrollen zur Einhaltung der Belegungs- und Mietpreisbindung von geförderten Wohnungen
  • die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins (WBS) für den Bezug einer geförderten Wohnung

und vieles mehr. Sprechen Sie uns einfach an!

Der Wohnberechtigungsschein: Ihr Zugang zu gefördertem Wohnraum
Um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen zu dürfen, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Diesen können Sie gegen eine Gebühr von 10 Euro bei der Stadt Verl beantragen, sofern Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Die zulässige Größe der Wohnung ist abhängig von der Personenzahl.

Da die Ermittlung des Einkommens und der Einkommensgrenzen sehr individuell ist, empfehlen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die aktuellen gesetzlichen Einkommensgrenzen und das zur Einhaltung dieser Grenzen maximal mögliche Brutto-Jahreseinkommen eines Haushaltes als Beispiel:

PersonenGrenze 100 % EuroMögliches Einkommen im Jahr (brutto) in Euro
Alleinstehend20.42032.906
2 Personen24.60045.688
Alleinerziehend (1 Kind)25.34046.844
3 Personen (1 Kind)31.00049.438
4 Personen (2 Kinder)37.40059.438
5 Personen (3 Kinder)43.80069.438


Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite zum Wohnberechtigungsschein des Landes NRW.

Für die Antragstellung sind das unten zum Download zur Verfügung gestellte Antragsformular und die Datenschutzerklärung erforderlich.

Darlehen für Wohneigentum: Zinssenkungsantrag bei der NRW.Bank
Ihren Antrag auf Zinssenkung stellen Sie mithilfe der Unterlagen, die die NRW.Bank Ihnen zusendet, bei der Stadt Verl. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 20 Euro.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate von allen Personen, die Einkommen erzielen (Gehaltsabrechnungen oder entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers)
  • Schreiben der NRW.Bank – unterschrieben von allen Kreditnehmern