Soziale Hilfen

Soziale Hilfen

Anträge auf Grundsicherung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) werden bei der Stadt Verl von Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Soziales entgegengenommen.

Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:

A bis F

S. Berning

G bis Z

S. Klöpper


Anspruch auf die Grundsicherung haben vorwiegend Personen, die

  • das 65. Lebensjahr (ab Geburtsjahrgang 1947: 65 + 1 Monat oder später) oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft erwerbsgemindert sind.

Die Grundsicherung dient als Existenzsicherung in den Fällen, in denen die verfügbaren finanziellen Mittel nicht für den eigenen Lebensunterhalt ausreichen. Ansprüche werden durch eine Gegenüberstellung des Bedarfs und des Einkommens inklusive aller Vermögenswerte, Zahlungs- und Unterhaltspflichten etc. ermittelt.

Ihre Ansprechpartnerinnen beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Antragstellung.


Ihr Kontakt

S. Berning
Raum: 238
05246 / 961 203
S.Berning@verl.de
S. Klöpper
Raum: 239
05246 / 961 206
S.Kloepper@verl.de

Ihren Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII), die sogenannte Sozialhilfe, bearbeiten wir im Fachbereich Soziales.

Der Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens gibt Aufschluss über die jeweilige Zuständigkeit:

A bis F

S. Berning

G bis Z

S. Klöpper


Die Sozialhilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen dann bewilligt werden, wenn kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht, die verfügbaren finanziellen Mittel jedoch nicht für den Lebensunterhalt ausreichen. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird in Form von laufenden Leistungen und/oder einmaligen Beihilfen gewährt.

Für die Ermittlung der Sozialhilfe ist die Gegenüberstellung aller relevanten Lebenskosten sowie der Einnahmen und Vermögenswerte ausschlaggebend.

Ist absehbar, dass die Sozialhilfe nur für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gewährt wird, so kann die Leistung auch in Form eines rückzahlbaren Darlehens erfolgen.


Ihr Kontakt

S. Berning
Raum: 238
05246 / 961 203
S.Berning@verl.de
S. Klöpper
Raum: 239
05246 / 961 206
S.Kloepper@verl.de

Leistungen des Jobcenters: Arbeitslosengeld II oder „Hartz IV“
Für Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) ist ausschließlich das Jobcenter Kreis Gütersloh zuständig.

Die als Arbeitslosengeld II oder Hartz IV bezeichnete Sozialleistung richtet sich in erster Linie an Arbeitssuchende, die mindestens drei Stunden pro Tag erwerbstätig sein können und keinen oder einen geringen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I haben. Auch Geringverdiener können einen Anspruch auf aufstockende Leistungen haben.

Erstanträge müssen immer in Gütersloh gestellt werden und sind auch online unter folgendem Link möglich: SGB II Onlineantrag | Startseite (kreis-guetersloh.de)

Die zentrale Informationsstelle erreichen Sie unter Tel. 05241 / 85-4409.

Die für Verl zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters sind nur in Schloß Holte-Stukenbrock (Kaunitzer Straße 40)anzutreffen. Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch im Vorfeld einen Termin unter Tel. 05241 / 85-4477.

Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Themenseite des Kreises Gütersloh.

Wenn Sie das Video abspielen, werden Daten an YouTube übertragen.

Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder eine Ermäßigung der Zahlungen ist nur aufgrund von konkreten sozialen oder gesundheitlichen Gesichtspunkten möglich. Anträge auf eine Rundfunkgebührenbefreiung werden im Bürgerservice des Rathauses ausgegeben oder können online unter www.rundfunkbeitrag.de gestellt werden. Dort sind auch Wohnungsan- oder -ummeldungen, Änderungen des Zahlungsverkehrs etc. möglich.

Ermäßigungsberechtigt sind beispielsweise blinde oder wesentlich sehbehinderte Personen, Hörgeschädigte, Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Hilfen zum Lebensunterhalt beziehungsweise von Grundsicherung, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II und weitere Personengruppen. Die vollständige Auflistung entnehmen Sie bitte der oben genannten Internetseite.

Als Nachweis dient etwa der Schwerbehindertenausweis oder der aktuelle Bewilligungsbescheid über den Bezug der Leistungen. Welche Nachweise im Einzelnen vorzulegen sind, erläutern wir Ihnen gern auch telefonisch.


Ihr Kontakt

Bürgerservice
Raum: Foyer
05246 / 961 196
Buergerservice@verl.de

Das Bildungs- und Teilhabepaket des Jobcenters richtet sich an Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, die einen Anspruch auf Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB II, SGB XII beziehungsweise Asylbewerberleistungsgesetz haben. Nachweise über die entsprechenden Bezüge sind bei der Beantragung in Kopie mitzuschicken.

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche bei den verschiedenen Bildungs- und Freizeitaktivitäten dabei sein können: vom Mittagessen in der Kita über Klassenfahrten bis hin zur Vereinsmitgliedschaft.

Für Fragen und Anträge sind Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner im Jobcenter Kreis Gütersloh sowie das Sachgebiet Bildung und Teilhabe, Tel. 05241 / 85-4469, zuständig. Die Antragsformulare des Jobcenters erhalten Sie auch im Bürgerservice der Stadt Verl.

Für eine einfache und unbürokratische Unterstützung wird im Kreis Gütersloh schrittweise die Bildungskarte eingeführt, die mit einem Budget für die Bildungs- und Teilhabeleistungen aufgeladen wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der hier verlinkten Themenseite des Kreises Gütersloh sowie im Video.

Wenn Sie das Video abspielen, werden Daten an YouTube übertragen.

Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Ihr Kontakt

N. Seggelmann
Raum: 224
05246 / 961 202
N.Seggelmann@verl.de
Bürgerservice
Raum: Foyer
05246 / 961 196
Buergerservice@verl.de

Mit dem Familienpass der Stadt Verl profitieren Familien von zahlreichen Vergünstigungen. An wen sich der Familienpass richtet und welche Ermäßigungen möglich sind, können Sie den unten als Download zur Verfügung stehenden Richtlinien entnehmen. Beantragt oder verlängert werden kann der Familienpass im Bürgerservice.

Je nach Berechtigungsgrundlage müssen zur Ausstellung folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • alle bereits vorhandenen Familienpässe (nur bei Verlängerung)
  • Bescheid des Jobcenters
  • Grundsicherungsbescheid
  • Asylleistungsbescheid
  • Wohngeldbescheid
  • Kinderzuschlagsbescheid
  • Schul- oder Studienbescheinigung
  • Ausbildungsvertrag
  • Nachweis über Teilnahme am Freiwilligen Sozialen Jahr oder Bundesfreiwilligendienst

Ihr Kontakt

Bürgerservice
Raum: Foyer
05246 / 961 196
Buergerservice@verl.de
N. Seggelmann
Raum: 224
05246 / 961 202
N.Seggelmann@verl.de

Mit einem interkommunalen Modellprojekt sind die Städte Verl und Schloß Holte-Stukenbrock Ende 2023 an den Start gegangen: Das „Soziale Duo“ unterstützt Menschen, die aus dem sozialen Netz zu fallen drohen. Das kann die alleinstehende Frau sein, die sich immer mehr zurückzieht und ihren Alltag nicht mehr allein zu bewältigen scheint. Oder das kinderlose Ehepaar, das dringend Pflege benötigt, aber mit den Anträgen auf Hilfeleistungen überfordert ist. In solchen Fällen kann Janine Weiß beraten, unterstützen und koordinieren.

Nach Hinweisen von Menschen, die sich um Nachbarn oder Bekannte Sorgen machen, oder auch Anfragen von Hilfesuchenden selbst nimmt Janine Weiß in der Regel erst einmal telefonisch Kontakt auf, um einen Besuch zu vereinbaren und im Gespräch zu klären, ob und welche Hilfe benötigt wird.

Ob die Suche nach geeigneten therapeutischen Möglichkeiten, die Organisation von Fahrdiensten oder Haushaltshilfen, die Vermittlung in eine ambulante Betreuung, die Überprüfung von Leistungsansprüchen oder die Begleitung zu Terminen beim Jobcenter oder Behörden: Die Unterstützung erfolgt stets individuell und schnell. „Manchmal geht es auch nur darum, ein bisschen Anschub zu geben, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen“, berichtet Janine Weiß.

Finanziert wird das Modellprojekt, das auf fünf Jahre ausgelegt ist, zu 90 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen. Die restlichen zehn Prozent teilen sich die beiden Kommunen.

Kontakt:
Zu erreichen ist Janine Weiß im Kreisfamilienzentrum Schloß Holte-Stukenbrock (2. OG, Raum 201, Holter Straße 266). Montags bis donnerstags ist sie von 9 bis 14 Uhr telefonisch unter 0151 / 54236314 erreichbar. Eine Sprechstunde nach Terminvereinbarung bietet sie mittwochs von 11 bis 14 Uhr an. Per E-Mail ist sie unter sozduo@gt-net.de zu erreichen.

 

 

Die Lebensmittelausgabe des mobilen Caritas-Warenkorbs richtet sich an bedürftige Menschen mit einem speziellen Berechtigungsschein.

Bürgerinnen und Bürger, die aktuell Sozialhilfe, Grundsicherung oder Asylleistungen der Stadt Verl empfangen, bekommen diesen Berechtigungsschein beim Sozialamt der Stadt.

Ansprechpartnerin für Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) ist:
Elisabeth Kammertöns, Caritasbüro im Pfarrzentrum, Kühlmannweg 8, dienstags und donnerstags von 9 bis 11 Uhr.


Sprechen Sie dort bitte persönlich vor und bringen Sie unbedingt Ihren aktuellen Bescheid mit.

Die Bedürftigkeit von anderen Personen prüft die Caritas-Konferenz in Einzelfällen selbst.
 

Die Lebensmittel des Caritas-Warenkorbs werden kostenlos von Lebensmittelgeschäften zur Verfügung gestellt und durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer verteilt.

Die Lebensmittelausgabe des mobilen Warenkorbs erfolgt in

Verl: mittwochs von 10.30 bis 12 Uhr, Kühlmannweg 8 (Pfarrzentrum)
Sürenheide: mittwochs von 13 bis 13.45 Uhr, Grillenstraße 12 (Gemeinschaft Libelle)
  
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Heinrich Stroth als Ansprechpartner der Caritas zur Verfügung: Tel. 05246 / 8383684, heinrich.stroth@​t-online.de  


Ihr Kontakt

B. Menne
Fachbereichsleitung
Raum: 235
05246 / 961 205
B.Menne@verl.de
S. Berning
Raum: 238
05246 / 961 203
S.Berning@verl.de
S. Klöpper
Raum: 239
05246 / 961 206
S.Kloepper@verl.de

Die Gütersloher Tafel sammelt und verteilt auch in Verl Lebensmittel an bedürftige Bürgerinnen und Bürger.
Die Bedürftigkeit wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Tafel individuell geprüft.

Die Lebensmittelausgabe findet freitags von 10 bis 12 Uhr im evangelischen Gemeindehaus Verl (Paul-Gerhardt-Straße 6) statt.

Ihre Ansprechpartner:

Geschäftsstelle der Gütersloher Tafel e. V.
Kaiserstraße 36
33330 Gütersloh
Tel. 05241 / 39010
info@gueterslohertafel.de
www.gueterslohertafel.de

Evangelische Kirche Verl
Ingrid Schlecht
Paul-Gerhardt-Straße 6
33415 Verl
Tel. 05246 / 3650
gt-kg-verl@​k-ekvw.de

Hilfe zur Selbsthilfe bietet die AWO-Werkstatt für Jung und Alt. Geflüchtete Menschen sind herzlich willkommen! In der Werkstatt können interessierte Bastlerinnen und Bastler mit ehrenmtlicher Unterstützung ihre eigenen kleinen Vorhaben umsetzen, handwerkliche Fähigkeiten entdecken und weiterentwickeln.

AWO-Werkstatt für Jung und Alt
AWO-Ortsverein Verl
Österwieher Straße 152
33415 Verl
Tel. 05246 / 6320

Die kostenlose und vertrauliche Schuldnerberatung in Verl wird von der Diakonie Gütersloh e. V. im Gebäude Bahnhofstraße 11a (1. OG) angeboten.

Ihr Ansprechpartner Joachim Schmidt ist unter Tel. 05241 / 9867-3140 erreichbar.

Mit einem eigens aufgelegten Härtefonds unterstützt die Deutsche Krebshilfe Menschen mit Krebserkrankungen, die unverschuldet in finanzielle Not geraten sind.

Alle Informationen und die Antragsformulare des Härtefonds finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Krebshilfe.