Schule & Organisation

Ihr Kontakt

Christian Hindermann
Raum: 156
05246 / 961 135
Christian.Hindermann@verl.de

Schule & Organisation

Die Stadt Verl als Schulträgerin ist für die Errichtung, Unterhaltung und Verwaltung der Schule verantwortlich. Somit fallen auch die Themen Lernmittelfreiheit und Schülerbeförderung sowie die Erhebung der Schülerzahlen in ihren Aufgabenbereich.

Finanzierung von Schulbüchern und Co.
Schulbücher und weitere Lernmittel werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen in NRW vom jeweiligen Träger zum befristeten Gebrauch zur Verfügung gestellt. Die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten tragen lediglich einen geringen Eigenanteil:

Primarstufe16,00 €
Sekundarstufe I34,00 €
Sekundarstufe II31,00 €

Befreiung vom Eigenanteil
Bestimmte Personengruppenkönnen sich von der Zahlung des Eigenanteils befreien lassen:

Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) sowie Asylbewerberleistungen: Anträge können im Rathaus, Raum 156 gestellt werden.

Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II): Bitte wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner beim Jobcenter des Kreises Gütersloh. Bitte nutzen Sie das Antragsformular des Jobcenters.

Mit dem Bus zur Schule

Grundschulen:
Wenn der reguläre Schulweg die Länge von 2 km Fußweg überschreitet, werden für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen die Kosten für eine „Schulwegkarte“ zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel übernommen.

Weiterführende Schulen:
Die Stadt Verl hat zum 1. Februar 2022 für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen das „SchülerTicket Westfalen“ eingeführt. Das Ticket wird kostenlos zur Verfügung gestellt, unabhängig davon, ob ein Anspruch auf ein Ticket nach der Schülerfahrkostenverordnung besteht oder nicht. Es ist im gesamten Raum des WestfalenTarifs gültig und kann sowohl für die Fahrten zur Schule als auch in der Freizeit und am Wochenende sowie in den Ferien genutzt werden. 

Damit die entsprechenden Daten an die OWL Verkehr GmbH weitergegeben werden können, muss von den Erziehungsberechtigten im Vorfeld eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung unterzeichnet werden. Die erforderlichen Formulare erhalten die Schülerinnen und Schüler über die jeweilige Schule. 

Nähere Informationen zum WestfalenTarif finden Interessierte unter www.TeutoOWL.de.


Weitere Informationen zu den Möglichkeiten der Schülerbeförderung geben die jeweilige Schule sowie die genannten Ansprechpartner.

Die Stadt Verl unterhält als Träger vier Grundschulen sowie mit der Gesamtschule Verl und dem Gymnasium Verl zwei weiterführende Schulen.

Hier finden Sie die Schülerzahlen des Schuljahres 2023/2024. Die Zahlen werden jährlich zum Stichtag 1. Oktober erhoben.

Grundschule Am Bühlbusch370 Schülerinnen und Schüler
Marienschule266 Schülerinnen und Schüler
St. Georg-Schule Sürenheide194 Schülerinnen und Schüler
Grundschule Kaunitz-Bornholte252 Schülerinnen und Schüler
Gesamtschule Verl1.024 Schülerinnen und Schüler
Gymnasium Verl1.003 Schülerinnen und Schüler


Gesamtschülerzahl: 3.109