Damit Menschen, die aufgrund von Krankheit, einer Behinderung oder altersbedingt im Alltag auf Hilfe angewiesen sind, weiterhin zu Hause leben können, brauchen sie Unterstützung – vor allem von ihren Angehörigen. Da die Pflege sehr anstrengend sein kann, stellt die Pflegeversicherung bereits ab Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat zur Verfügung. Mit diesem Geld können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren. Wie der Entlastungsbetrag beantragt und wozu das Geld genutzt werden kann, erläutert Dirk Eickmeyer vom Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz OWL. Im Anschluss an den ca. 60-minütigen Vortrag besteht Zeit für Fragen.
Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.