Beurkundungen
Details
Im Jugendamt können unter anderem folgende Erklärungen beurkundet werden:
Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter
Sorgeerklärungen nicht verheirateter Eltern
Kindesunterhalt
Vaterschaftsanerkenntnisse und Unterhaltsverpflichtungen können außer im Jugendamt auch bei den örtlichen Amtsgerichten und Notaren gebührenfrei beurkundet werden. Darüber hinaus können Vaterschaftsanerkenntnisse auch beim Standesamt kostenfrei beurkundet werden.