Beurkundungen

Details

Im Jugendamt können unter anderem folgende Erklärungen beurkundet werden:

  • Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter

  • Sorgeerklärungen nicht verheirateter Eltern

  • Kindesunterhalt

Vaterschaftsanerkenntnisse und Unterhaltsverpflichtungen können außer im Jugendamt auch bei den örtlichen Amtsgerichten und Notaren gebührenfrei beurkundet werden. Darüber hinaus können Vaterschaftsanerkenntnisse auch beim Standesamt kostenfrei beurkundet werden.

Online-Dienste

Zum Onlinedienst Datenabfrage zur Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung und/oder gemeinsamen SorgeerklärungZum Onlinedienst Datenabfrage zur Beurkundung von Kindesunterhalt