Kommunales Förderprogramm Solarenergie
Eigentümer von im Stadtgebiet Verl liegenden Wohngebäuden können für die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf ihrem Wohngebäude im Gebiet der Stadt Verl eine Förderung beantragen. Ebenso können alle Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Verl einen Zuschuss für sog. Stecker-PV Module beantragen. Die Fördersumme ist auf einen Maximalförderbetrag begrenzt. Die Förderbeträge sowie der Maximalförderbetrag sind Tabelle 1 zu entnehmen.
Tabelle 1: Förder- und Maximalförderbeträge
Baujahr Wohngebäude | Batterie- speicher | Nennleistung der Anlage kWp | Zuschuss EUR/kWp | Maximaler Förderbetrag EUR |
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bis 2019 | nein | >4 | 125 | 1600 |
bis 2019 | ja | >4 | 150 | 2000 |
ab 2020 | nein | >8 | 125 | 1600 |
ab 2020 | ja | >8 | 150 | 2000 |
alle | - | 0,1 - 1 | 125 | 75 |
Gefördert wird maximal eine Anlage pro Wohnungseigentümer und Jahr im Stadtgebiet von Verl, bzw. eine Stecker-PV-Anlage pro Antragsteller in einem Zeitraum von drei Jahren.
Die weiteren Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der Richtline zum kommunalen Förderprogramm Solarenergie der Stadt Verl.
Hier finden Sie die
Richtlinie zum kommunalen Förderprogramm Solarenergie
sowie das Formular zum
Antrag - Förderprogramm Solarenergie
Nach Abschluss der Maßnahme füllen Sie bitte folgendes Formular aus:
Ihr Kontakt bei der Stadt Verl
Dr. Fabian Humpert
Raum 251
Paderborner Str. 5
33415 Verl
Tag | Uhrzeit |
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Montag: | zurzeit geschlossen | Terminvergabe unter Tel. 961-196 möglich |
Dienstag: | zurzeit geschlossen | Terminvergabe unter Tel. 961-196 möglich |
Mittwoch: | zurzeit geschlossen | Terminvergabe unter Tel. 961-196 möglich |
Donnerstag: | zurzeit geschlossen | Terminvergabe unter Tel. 961-196 möglich |
Freitag: | zurzeit geschlossen | Terminvergabe unter Tel. 961-196 möglich |
Samstag: | geschlossen |
Sonntag: | geschlossen |