Abgeschlossenheitsbescheinigung

Details

Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Für die Aufteilung von Gebäuden mit Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten in Eigentumswohnungen bzw. Sondereigentum benötigen Sie zur Eintragung ins Grundbuch eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Eine Aufstellung der anfallenden Gebühren, das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie unten auf dieser Seite.

Kosten

Entscheidung über Erteilung einer Bescheinigung:

  • je Sondereigentumsanteil bis zu 150,00 Euro
  • je Garagenplatz 20,00 Euro
  • je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung 30,00 Euro


Erste Ausfertigung der Aufteilungspläne 100,00 Euro, je weitere Ausfertigung 30,00 Euro

Hinweise

Jeder Miteigentumsanteil und jedes Dauerwohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Grundlage dafür ist eine Eintragungsbewilligung durch einen Notar.

Damit der Notar diese Eintragungsbewilligung beurkunden kann, muss ihm die Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der Wohnung(en) vorliegen. Dafür fordert er häufig eine Wohnflächenberechnung der betroffenen Räume. Es wird Ihnen empfohlen, diese Berechnung auch schon mit dem Antrag auf Abgeschlossenheit bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Fristen

Voraussetzungen

Die Räume, auf die sich das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht bezieht, müssen eine komplette Wohnung bilden. Die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume müssen in sich abgeschlossen sein.

Die Abgeschlossenheit ist dann gegeben, wenn Wohnungen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben.

Zu abgeschlossenen Wohnungen können zusätzliche verschließbare Räume außerhalb der Wohnung gehören. Wasserver- und -entsorgung und WC müssen innerhalb der Wohnung liegen.

Unterlagen

  • Antrag

  • Lageplan mit allen vorhandenen oder geplanten Gebäuden (auch Nebenanlagen) auf dem Grundstück

  • Grundrisse des Gebäudes für alle Geschosse (auch ggf. vorhandener Spitzboden) im Maßstab 1:100

  • Schnittzeichnungen des Gebäudes

  • Ansichten des Gebäudes (hier müssen alle in den Grundrissen dargestellten Fensteröffnungen, auch Dachflächenfenster, erkennbar sein)

    In den Unterlagen sind die einzelnen Wohnräume und sonstigen Räume, zum Beispiel Keller- oder Abstellräume, Spitzboden und Balkone, dem jeweiligen Sondereigentum durch Ziffern zuzuordnen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel ca. 2 Wochen ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen.

Verfahrensablauf

Lassen Sie von einer fachkundigen Person (z.B. einem Architekten) eine Bauzeichnung, den so genannten Aufteilungsplan des Gebäudes und des Grundstückes, anfertigen.

Legen Sie diesen Aufteilungsplan zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vor und beantragen Sie gleichzeitig eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Per Post erhalten Sie dann von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Bescheinigung zusammen mit einer unterschriebenen und gestempelten Ausfertigung des zugehörigen Aufteilungsplans.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen