Bildungs- und Teilhabepaket
Details
Das Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich an Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, die einen Anspruch auf Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem SGB II, SGB XII beziehungsweise Asylbewerberleistungsgesetz haben. Nachweise über die entsprechenden Bezüge sind bei der Beantragung in Kopie mitzuschicken.
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche bei den verschiedenen Bildungs- und Freizeitaktivitäten dabei sein können: vom Mittagessen in der Kita über Klassenfahrten bis hin zur Vereinsmitgliedschaft.
Für Fragen und Anträge sind Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner im Jobcenter Kreis Gütersloh sowie das Sachgebiet Bildung und Teilhabe, Tel. 05241 85-4469, zuständig.
Die Antragsformulare des Jobcenters erhalten Sie auch im Bürgerservice der Stadt Verl.
Für eine einfache und unbürokratische Unterstützung wird im Kreis Gütersloh schrittweise die Bildungskarte eingeführt, die mit einem Budget für die Bildungs- und Teilhabeleistungen aufgeladen wird.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Kreises Gütersloh: Bildungskarte Info für Leistungsberechtigte | Startseite (kreis-guetersloh.de)
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.