Sterbefall
Details
Im Falle des Todes einer Person besteht die Verpflichtung zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt des Sterbeortes. Diese offizielle Anzeige wird in der Regel von den Bestattungsinstituten übernommen. Die Institute erledigen alle Formalitäten beim Standesamt und sind darüber informiert, welche Unterlagen im Einzelfall für die Beurkundung des Sterbefalls erforderlich sind. Die Sterbeurkunde wird Ihnen dann über das Institut ausgehändigt.
Eine persönliche Anzeige eines Sterbefalls ist darüber hinaus ebenfalls möglich. Die Anzeige muss spätestens am dritten Werktag nach dem Sterbefall beim zuständigen Standesamt vorliegen. Diese Frist gilt auch für Totgeburten.
Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht, ist auf Wunsch aber möglich.