Geförderter Glasfaserausbau für die Außenbereiche der Stadt Verl
384 Gebäude mit insgesamt 649 Haushalten im Stadtgebiet Verl zählen aktuell zu den sog. „weißen Flecken“ und erfüllen damit die Voraussetzung des Förderprogrammes des Landes NRW für den ländlichen Raum (Förderung des Next Generation-Access im ländlichen Raum) zum Breitband-Ausbau. Im Rahmen dieses Programmes werden Hausanschlüsse, die weniger als 30 Mbit/s im Download aufweisen, kostenlos an ein Glasfasernetz angeschlossen.
Die Verlegung einer Glasfaser-Infrastruktur zu einzelnen Haushalten im Außenbereich ist auf Grund der langen Verlegungsstrecken sehr kostenintensiv und wird daher von den Telekommunikationsunternehmen privatwirtschaftlich nicht durchgeführt. Um jedoch auch diese sog. „weißen Flecken“ im Außenbereich an ein schnelles und zukunftssicheres Internet über Glasfasernetze anzuschließen, hat die Stadt Verl in einem umfangreichen Förder- und Ausschreibungsverfahren Fördermittel in Höhe von ca. 4 Millionen Euro beantragt. Die beiden Bewilligungsbescheide sind der Stadt Verl im Juni 2018 durch die Regierungspräsidentin Thomann-Stahl überreicht worden. Die Fördermittel werden durch die EU (45 %), das Land NRW (45 %) und die Stadt Verl (10 %) bereitgestellt.
Die Stadt Verl hat für diesen geförderten Breitband-Ausbau das Unternehmen Deutsche Glasfaser beauftragt. Zur Erschließung der Standorte ist die Herstellung eines Glasfaser-Hausanschlusses zwingend erforderlich. Hierbei wird ein Glasfaserkabel direkt bis ins Haus (FTTH) verlegt.
Wer erhält einen geförderten Glasfaser-Anschluss
Im Rahmen einer sog. Markterkundung mussten alle Telekommunikationsunternehmen im Vorfeld ihre Ausbaupläne bis Mitte 2020 melden. Alle Adressen, bei denen die Anbieter für diesen Zeitraum keine Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s im Download angegeben haben, gelten nach aktuellen Förderrichtlinien als unterversorgt und sind somit in den Förderantrag aufgenommen worden. Hierbei handelt es sich um insgesamt 384 fest definierte Adressen.
Welche Bandbreiten kann ich durch den geförderten Anschluss erhalten?
Beim geförderten Ausbau handelt es sich um einen reinen Glasfaser-Anschluss, der Ihnen bis ins Haus verlegt wird (FTTH). Bei Buchung eines Endkundenproduktes (nur noch bis zum Baubeginn möglich) wird der Hausanschluss für Sie kostenfrei realisiert.
Für dieses Produkt stehen aktuell unterschiedliche Tarife der Deutschen Glasfaser zur Verfügung. Das Unternehmen bietet Glasfaser-Internetanschlüsse mit 200 Mbit/s, 400 Mbit/s, 600 Mbit/s oder 1 Gbit/s. Nähere Informationen zu den Privatkundentarifen der Deutschen Glasfaser finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Glasfaser sowie zum Förderausbau in Stadt Verl.
Wo kann ich mich über den geförderten Anschluss informieren?
Um sich über alle Vorteile des Glasfasernetzes zu informieren steht Ihnen die Deutsche Glasfaser unter Telefon 02861 8133 400 zu Fragen rund um den geförderten Netzausbau zu Verfügung.
Wo kann ich einen geförderten Glasfaser-Anschluss buchen?
Buchungen können noch online unter www.deutsche-glasfaser.de oder telefonisch in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter der Nummer 02861 8133 400 in Auftrag gegeben werden.
Was passiert, wenn ich keinen Anschluss buche?
Wenn Sie keinen Anschluss buchen, baut die Deutsche Glasfaser auch keinen Anschluss bis an Ihr Haus. Die Glasfaser wird dann nur bis in die Straße verlegt. Sollten Sie im Nachgang Interesse an einem Glasfaser-Anschluss haben, wird ein Eigenkostenzuschuss für den Bau eines nachträglichen Hausanschlusses fällig. Nach Auskunft der Deutschen Glasfaser wird dieser Baukostenzuschuss mit einem Betrag von ca. 50,00 €/qm Wegstrecken kalkuliert. Detailierte Auskunft hierüber erhalten Sie von den Mitarbeitern der Deutschen Glasfaser.
Warum darf mein Anschluss mit über 30 MBit/s im Außenbereich nicht gefördert werden?
Die Breitbandförderung beruht auf den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum. Nach dieser Richtlinie, können in Regionen, in denen noch kein Netzbetreiber Bandbreiten von mindestens 30 MBit/s anbieten und in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau besonders unwirtschaftlich ist und innerhalb der nächsten drei Jahre nicht erfolgen wird, gefördert werden. (§ 1.1)
An diese Förderbestimmungen muss sich jeder öffentliche Zuschussgeber - somit auch die Stadt Verl - halten.

Die Breitbandversorgung im ländlichen Raum wird gefördert durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und im Rahmen des NRW-Programms Ländlicher Raum 2014-2020 unter Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen:

Ihr Kontakt
Sandra Claes
Raum 022
Paderborner Str. 5
33415 Verl
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Montag: | 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr |
Dienstag: | 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr |
Mittwoch: | 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 16.30 Uhr |
Donnerstag: | 8 bis 12.30 Uhr & 14 bis 17.30 Uhr |
Freitag: | 8 bis 12.30 Uhr |
Samstag: | geschlossen |
Sonntag: | geschlossen |
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