Gewerbezentralregisterauszug
Details
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist ein Führungszeugnis für Gewerbetreibende, das zur Vorlage bei Behörden dient oder auch für private Zwecke beantragt werden kann.
Entsprechend wird unterschieden zwischen "Belegart 1", der Auskunft an den Betroffenen, und "Belegart 9", der Auskunft an eine Behörde. Bitte geben Sie im Rahmen einer Beantragung die zutreffende Belegart an. Bei Anträgen der Belegart 9 benötigen wir außerdem die Anschrift der Behörde sowie den Verwendungszweck.
Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie auch online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) stellen:
Kosten
13,00 Euro
Unterlagen
Personalausweis oder Pass
Angabe der richtigen Belegart
bei Belegart 9: Anschrift der Behörde und Verwendungszweck
Bei Beantragung der Gewerbezentralregisterauskunft für eine andere Person zusätzlich:
Vollmacht
Ausweis der beauftragenden Person im Original
Bearbeitungsdauer
ca. 8-10 Tage