Gewerbezentralregisterauszug

Details

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist ein Führungszeugnis für Gewerbetreibende, das zur Vorlage bei Behörden dient oder auch für private Zwecke beantragt werden kann.

Entsprechend wird unterschieden zwischen "Belegart 1", der Auskunft an den Betroffenen, und "Belegart 9", der Auskunft an eine Behörde. Bitte geben Sie im Rahmen einer Beantragung die zutreffende Belegart an. Bei Anträgen der Belegart 9 benötigen wir außerdem die Anschrift der Behörde sowie den Verwendungszweck.

Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie auch online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) stellen:

Zum Online-Portal des Bundesamts für Justiz

Online-Dienste

Zum Onlinedienst Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen

Kosten

13,00 Euro

Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass

  • Angabe der richtigen Belegart

  • bei Belegart 9: Anschrift der Behörde und Verwendungszweck

Bei Beantragung der Gewerbezentralregisterauskunft für eine andere Person zusätzlich:

  • Vollmacht

  • Ausweis der beauftragenden Person im Original

Bearbeitungsdauer

ca. 8-10 Tage

Rechtsgrundlagen

§§ 149 ff. Gewerbeordnung (GewO)