Schulanmeldungen
Anna Dreier
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Schulanmeldungen

In Verl stehen vier Grundschulen sowie zwei weiterführende Schulen zur Verfügung. Mit der Anmeldung an der weiterführenden Schule entscheiden Sie, welchen Bildungsweg ihr Kind geht. Eltern und Erziehungsberechtigte sollten sich deshalb über die Möglichkeiten und Anmeldefristen frühzeitig informieren.

Anmeldungen für das Schuljahr 2026/2027 an den weiterführenden Schulen

Die Anmeldung für die 5. Klasse an den weiterführenden Schulen muss rechtzeitig erfolgen. Nach der Frist können keine Anmeldungen mehr angenommen werden. Ein Schulplatz in Verl ist für in Verl wohnhafte Schülerinnen und Schüler garantiert, wenn die Anmeldung zur 5. Klasse fristgerecht erfolgt.

Ein Schulwechsel zwischen Gymnasium und Gesamtschule ist auch in Verl schulrechtlich grundsätzlich nicht vorgesehen und kann nur in sehr seltenen Ausnahmefällen bei ausreichender Kapazität erfolgen. Aufgrund der hohen Schülerzahlen stehen in den auf Jahrgang 5 folgenden Schuljahren nur wenige bis keine Plätze zur Verfügung.

Für die Schulanmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Anmeldeformular
  • Anmeldeschein der Grundschule
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Kopie des Zeugnisses für das 1. Halbjahr in der vierten Klasse
  • Kopie der Empfehlung der Grundschule für die geeignete Schulform

 

Anmeldetermine der Gesamtschule Verl

Die Anmeldung findet ohne Terminvereinbarung im Verwaltungstrakt der Gesamtschule zu folgenden Zeiten statt:

  • Montag, 23. Februar, von 9 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr
  • Dienstag, 24. Februar, von 9 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr
  • Mittwoch, 25. Februar, von 9 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr
  • Donnerstag, 26. Februar, von 9 bis 12 Uhr und 16 bis 18 Uhr
  • Freitag, 27. Februar, von 9 bis 14 Uhr

Infos und Formulare finden Sie auf der Webseite der Gesamtschule Verl. Beratungsgespräche finden innerhalb der Anmeldezeiten statt. Beratungstermine außerhalb der Anmeldetermine können über das Sekretariat (Tel. 05246 / 50 31 50) vereinbart werden. 

 

Anmeldetermine des Gymnasiums Verl

Die Anmeldung findet ohne vorherige Terminvereinbarung im Sekretariat des Gymnasiums zu folgenden Zeiten statt:

  • Dienstag, 24. Februar, von 9 bis 12 Uhr und 16 bis 19 Uhr,
  • Mittwoch, 25. Februar, von 9 bis 12 Uhr und 16 bis 19 Uhr,
  • Donnerstag, 26. Februar, von 9 bis 12 Uhr

Individuelle Beratungstermine finden zu folgenden Zeiten statt:

  • Montag, 9. Februar, zwischen 13 und 16.30 Uhr
  • Dienstag, 10. Februar, zwischen 9 und 12 Uhr

Für Kinder ohne klare gymnasiale Empfehlung ist ein Beratungsgespräch verpflichtend. Termine hierfür können bis zum 6. Februar über das Sekretariat (Tel. 05246 / 50 31 60) vereinbart werden.

Infos und Formulare finden Sie auf der Webseite des Gymnasiums Verl. Die ausgedruckten Anmeldeunterlagen können ab dem 2. Februar im Sekretariat abgeholt werden. 


Grundschulen

Die Kontaktdaten für die Anmeldung der Erstklässler werden in diesem Dokument (PDF-Datei | 107,8 KB) bekanntgegeben. Kinder, deren Schulpflicht am 1. August eines Jahres beginnt, werden von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres bei der gewünschten Grundschule angemeldet.


Rechtliche Vorgaben

Die Stadt Verl setzt sich für bestmögliche Bedingungen an unseren Schulen ein – gleichzeitig sind wir dabei an die gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen gebunden.

Die Entscheidung an welcher Schule ein Kind angemeldet wird, obliegt den Personensorgeberechtigten (Elternwille).

Rechtliche Vorgaben nach § 46 Aufnahme in die Schule, Schulwechsel (SchulG NRW):

  • Die Schule für Ihr Kind können Sie grundsätzlich frei wählen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht in der Regel in der wohnortnächsten Schule der gewünschten Schulart im Rahmen der von der Stadt Verl als Schulträgerin festgelegten Kapazitäten (§ 46 Abs. 3 SchulG NRW).
  • Über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter innerhalb des vom Schulträger für die Aufnahme festgelegten allgemeinen Rahmens. 
  • Im Zuge dieser Aufnahmekapazitäten legt die Stadt Verl als Schulträgerin gemeinsam mit dem Schulamt des Kreises Gütersloh als untere Schulaufsichtsbehörde die Verteilung der zu bildenden Eingangsklassen fest. Die Schule kann dann auch Kinder aufnehmen, für die sie nicht die nächstgelegene Schule ist.
  • Die Aufnahme in eine Schule kann abgelehnt werden, wenn ihre Aufnahmekapazität erschöpft ist oder die Zahl der Anmeldungen die Mindestgröße unterschreitet. Besondere Aufnahmevoraussetzungen und Aufnahmeverfahren für einzelne Schulstufen oder Schulformen sowie Aufnahmekriterien bei einem Anmeldeüberhang können in der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt werden.
  • Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewünschten Schulform nicht besuchen können, darf die Aufnahme in die Schule einer anderen Gemeinde nicht deshalb verweigert werden, weil die Eltern dort nicht wohnen.
  • Kinder mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben Anspruch auf Aufnahme in die von der Schulaufsicht vorgeschlagene, ihrer Wohnung nächstgelegene Schule der gewünschten Schulart in ihrer Gemeinde, an der Gemeinsames Lernen eingerichtet ist.

Bitte beachten Sie, dass mit der Anmeldung an einer Schule nicht automatisch die Aufnahme Ihres Kindes in diese Schule verbunden ist. Die Aufnahme wird erst durch die Zusage der Schulleitung verbindlich. Nach dem Ratsbeschluss vom 21.02.2017 wird Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform im Sinne des § 10 SchulG besuchen können, die Aufnahme an einer Schule der Stadt Verl verweigert, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität übersteigt.