Hunde | Anmeldung, Abmeldung und Hundesteuer

Details

Das 2003 in Kraft getretene Landeshundegesetz (LHundG NRW) legt fest, dass die Haltung bestimmter "großer Hunde" unverzüglich beim zuständigen Fachbereich Sicherheit/Ordnung angezeigt werden muss. Als "große Hunde" gemäß § 11 des Landeshundegesetzes zählen dabei alle Hunde, die eine Schulter- beziehungsweise Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg haben oder erreichen.

Anmeldung oder Abmeldung von Hunden

Die Anmeldung oder Abmeldung von Hunden können Sie auf zwei Wegen vornehmen: Entweder nutzen Sie einen der beiden untenstehenden Onlinedienste oder Sie schicken das unter "Formulare" zu findende PDF ausgefüllt an die Stadt Verl zurück. Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Nachweise, die der Meldung beigefügt werden müssen.

Hundesteuer

Die Haltung von Hunden ist steuerpflichtig. Hundehalterinnen und Hundehalter sind deshalb verpflichtet, ihren Hund bei der Stadt Verl anzumelden. Die steuerliche Anmeldung Ihres Hundes können Sie im Bürgerservice der Stadt Verl vornehmen.

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.

Haltung bestimmter Hunderassen

Für die Haltung bestimmter explizit genannter Hunderassen ist darüber hinaus eine offzielle Erlaubnis notwendig, die im Fachbereich Sicherheit/Ordnung der Stadt Verl beantragt werden kann (Formular als PDF-Datei angefügt). Zu diesen Rassen zählen nach § 10 LHundeG:

  • Alano

  • American Bulldog

  • Bullmastiff

  • Mastiff

  • Mastino Espanol

  • Mastino Napoletano

  • Fila Brasileiro

  • Dogo Argentino

  • Rottweiler

  • Tosa Inu

sowie nach § 3 Abs. 2 des Landeshundegesetzes:

  • Pit-Bullterrier

  • American Staffordshire

  • Staffordshire Bullterrier

  • Bullterrier sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden

All diese Rassen müssen grundsätzlich einen Maulkorb tragen, sofern keine durch einen Wesenstest beim Kreis Gütersloh erlangte Befreiung vorliegt. Für Hunde der Rassen gem. § 3 Absatz 2 wird eine Erlaubnis nur dann erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an einer Haltung besteht.

Voraussetzung für die Erlaubnis zum Halten eines Hundes der in § 3 Abs. 2 und § 10 LHundG genannten Rassen ist, dass die Halterin bzw. der Halter ein Führungszeugnis vorlegt, eine Sachkundeprüfung ablegt und eine Hundehaftpflichtversicherung sowie Mikrochip-Kennzeichnung nachweist. Eine Erlaubnis kann dann nach Prüfung in einem Gebührenrahmen von 70,00 bis 100,00 Euro erteilt werden. Die Verwaltungsgebühr für die Entgegennahme der Anzeige beträgt 25,00 Euro.

Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Fachbereichs Sicherheit/Ordnung stehen Ihnen gerne für eventuelle Rückfragen zur Verfügung.

Online-Dienste

Zum Onlinedienst Anmeldung eines HundesZum Onlinedienst Abmeldung eines Hundes

Kosten

Anmeldung eines "großen Hundes" gemäß § 11 des Landeshundegesetzes:

  • 25,00 Euro

Erlaubnis zum Halten eines Hundes der in § 3 Abs. 2 und § 10 LHundG genannten Rassen:

  • 70,00 bis 100,00 Euro

Jährliche Hundesteuer der Stadt Verl:

  • ein Hund: 30 Euro

  • zwei Hunde: 45 Euro je Hund

  • drei oder mehr Hunde: 60 Euro je Hund

Unterlagen

Erforderliche Nachweise für die Meldung eines "großen Hundes" gemäß Landeshundegesetz:

  • Nachweis der Sachkunde durch eine 3-jährige Haltung eines großen Hundes vor dem 31.12.2002 oder eine Sachkundeprüfung der Halterin bzw. des Halters bei einem Tierarzt oder durch Vorlage eines gültigen Jagdscheins

  • Nachweis einer aktuellen Tierhalterhaftpflichtversicherung

  • Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip sowie Vorlage der Mikrochip-Nummer

Erforderliche Nachweise für den Antrag einer Erlaubnis zum Halten eines Hundes gemäß § 3 Abs. 2 und § 10 LHundG:

  • Vorlage eines Führungszeugnisses

  •  Absolvierung einer Sachkundeprüfung

  • Nachweis einer aktuellen Tierhalterhaftpflichtversicherung

  • Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip sowie Vorlage der Mikrochip-Nummer

Erforderliche Nachweise für die Befreiung von der Hundesteuer:

  • Personalausweis

  • alte Steuermarke bei Abmeldung eines Hundes

Rechtsgrundlagen

Hundesteuersatzung der Stadt Verl