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Hunde | Anmeldung, Abmeldung und Hundesteuer
Details
Das 2003 in Kraft getretene Landeshundegesetz (LHundG NRW) legt fest, dass die Haltung bestimmter "großer Hunde" unverzüglich beim zuständigen Fachbereich Sicherheit/Ordnung angezeigt werden muss. Als "große Hunde" gemäß § 11 des Landeshundegesetzes zählen dabei alle Hunde, die eine Schulter- beziehungsweise Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg haben oder erreichen.
Anmeldung oder Abmeldung von Hunden
Die Anmeldung oder Abmeldung von Hunden können Sie auf zwei Wegen vornehmen: Entweder nutzen Sie einen der beiden untenstehenden Onlinedienste oder Sie schicken das unter "Formulare" zu findende PDF ausgefüllt an die Stadt Verl zurück. Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Nachweise, die der Meldung beigefügt werden müssen.
Hundesteuer
Die Haltung von Hunden ist steuerpflichtig. Hundehalterinnen und Hundehalter sind deshalb verpflichtet, ihren Hund bei der Stadt Verl anzumelden. Die steuerliche Anmeldung Ihres Hundes können Sie im Bürgerservice der Stadt Verl vornehmen.
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandssteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.
Haltung bestimmter Hunderassen
Für die Haltung bestimmter explizit genannter Hunderassen ist darüber hinaus eine offzielle Erlaubnis notwendig, die im Fachbereich Sicherheit/Ordnung der Stadt Verl beantragt werden kann (Formular als PDF-Datei angefügt). Zu diesen Rassen zählen nach § 10 LHundeG:
Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Mastiff
Mastino Espanol
Mastino Napoletano
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Rottweiler
Tosa Inu
sowie nach § 3 Abs. 2 des Landeshundegesetzes:
Pit-Bullterrier
American Staffordshire
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden
All diese Rassen müssen grundsätzlich einen Maulkorb tragen, sofern keine durch einen Wesenstest beim Kreis Gütersloh erlangte Befreiung vorliegt. Für Hunde der Rassen gem. § 3 Absatz 2 wird eine Erlaubnis nur dann erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an einer Haltung besteht.
Voraussetzung für die Erlaubnis zum Halten eines Hundes der in § 3 Abs. 2 und § 10 LHundG genannten Rassen ist, dass die Halterin bzw. der Halter ein Führungszeugnis vorlegt, eine Sachkundeprüfung ablegt und eine Hundehaftpflichtversicherung sowie Mikrochip-Kennzeichnung nachweist. Eine Erlaubnis kann dann nach Prüfung in einem Gebührenrahmen von 70,00 bis 100,00 Euro erteilt werden. Die Verwaltungsgebühr für die Entgegennahme der Anzeige beträgt 25,00 Euro.
Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Fachbereichs Sicherheit/Ordnung stehen Ihnen gerne für eventuelle Rückfragen zur Verfügung.
Kosten
Anmeldung eines "großen Hundes" gemäß § 11 des Landeshundegesetzes:
25,00 Euro
Erlaubnis zum Halten eines Hundes der in § 3 Abs. 2 und § 10 LHundG genannten Rassen:
70,00 bis 100,00 Euro
Jährliche Hundesteuer der Stadt Verl:
ein Hund: 30 Euro
zwei Hunde: 45 Euro je Hund
drei oder mehr Hunde: 60 Euro je Hund
Unterlagen
Erforderliche Nachweise für die Meldung eines "großen Hundes" gemäß Landeshundegesetz:
Nachweis der Sachkunde durch eine 3-jährige Haltung eines großen Hundes vor dem 31.12.2002 oder eine Sachkundeprüfung der Halterin bzw. des Halters bei einem Tierarzt oder durch Vorlage eines gültigen Jagdscheins
Nachweis einer aktuellen Tierhalterhaftpflichtversicherung
Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip sowie Vorlage der Mikrochip-Nummer
Erforderliche Nachweise für den Antrag einer Erlaubnis zum Halten eines Hundes gemäß § 3 Abs. 2 und § 10 LHundG:
Vorlage eines Führungszeugnisses
Absolvierung einer Sachkundeprüfung
Nachweis einer aktuellen Tierhalterhaftpflichtversicherung
Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip sowie Vorlage der Mikrochip-Nummer
Erforderliche Nachweise für die Befreiung von der Hundesteuer:
Personalausweis
alte Steuermarke bei Abmeldung eines Hundes