Wohnungsbauförderung

Details

Die Stadt Verl unterstützt Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen durch die Förderung erschwinglicher Sozialwohnungen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie durch verschiedene Dienstleistungen rund um den geförderten Wohnungsbau. Dazu zählen

  • die Bestätigung über die Nutzungs- und Einkommensverhältnisse des Wohnungseigentümers zum Antrag auf Zinssenkung für das gewährte Förderdarlehen

  • die Durchführung von örtlichen Kontrollen zur Einhaltung der Belegungs- und Mietpreisbindung von geförderten Wohnungen

  • die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins (WBS)

und vieles mehr. Sprechen Sie uns einfach an!

Kosten

WBS: 10,00 €

Unterlagen

Grundsätzlich ist das Einkommen der letzten 12 Monate von allen zum Haushalt gehörenden Personen nachzuweisen. Darüber hinaus dienen folgende Unterlagen (soweit für Sie zutreffend) der Vollständigkeit und ermöglichen eine sofortige Antragsbearbeitung:

 

1.     Ausweise:

  • Gültiger Personalausweis oder Meldebescheinigung

  • Pässe mit mindestens noch einem Jahr gültigen Aufenthaltstitel

  • Schriftliche Vollmacht, wenn der Wohnberechtigungsschein für eine dritte Person beantragt wird

 

2.     Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen:

  • Einkommenserklärung für jede Person  im Haushalt, die über Einkommen verfügt

  • Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind die Angaben in der Einkommenserklärung von den Arbeitgebern zu bestätigen oder die letzten 12 Lohnabrechnungen vorzulegen, ggf. Arbeits- oder Ausbildungsvertrag

  • Nachweis über die Höhe und Dauer des Elterngeldes

 

3.     Selbständige/Gewerbetreibende:

  • Letzter Einkommenssteuerbescheid und Gewinn- oder Verlustrechnung

  • Bei freiwillig Versicherten: Versicherungsnachweis und Nachweis über die Beitragshöhe (Kranken- Lebens-, private Pflege-, Rentenversicherung)

 

4.     Arbeitslose:

  • Aktueller Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit über den Bezug von Arbeitslosengeld I oder II und

  • Letzter Kontoauszug über die Zahlung der Leistungen

 

5.     Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung:

  • Aktueller Bewilligungsbescheid und

  • Letzter Kontoauszug über die Zahlung der Sozialhilfe

 

6.     Auszubildende:

  • Ausbildungsvertrag, letzte Verdienstabrechnung

  • Ggf. Nachweis über Berufsausbildungsbeihilfe oder Elternunterhalt

 

7.     Rentnerinnen, Rentner, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger:

  • Letzte Rentenbescheide, auch Bescheide über Unfallrenten, Kriegsopferversorgungsrenten, Versicherungsrenten, Werksrenten, Zusatzrenten (Bund/Land/Gemeinde)

  • Verdienstbescheinigung über die aktuelle Höhe der Pensionsbezüge sowie über die Höhe des zuletzt gezahlten Weihnachtsgeldes

 

8.     Schülerinnen, Schüler, Studentinnen und Studenten:

  • Ab dem 16. Lebensjahr Schulbescheinigung

  • Aktuelle Studienbescheinigung

  • Ggf. BAFöG-Bescheid und/oder Einkommensnachweise oder Unterhaltsnachweise

 

9.     Familien oder Alleinerziehende mit Kindern/Schwangere:

  • Mutterpass oder Bestätigung des Arztes oder der Ärztin  über den voraussichtlichen Entbindungstermin, wenn die Geburt des Kindes innerhalb der nächsten 6 Monate ab Antragstellung erwartet wird.

  • Sorgerechtsnachweis bezüglich der Kinder bei getrennt lebenden oder Geschiedenen und Erklärung der Eltern über den zukünftigen Aufenthalt der Kinder

  • Formelle Bescheinigung über das Getrenntleben

  • Nachweis über den Erhalt oder die Zahlung von Unterhaltsleistungen

 

10. Lebensgemeinschaften:

  • Erklärung über eheähnliche Lebensgemeinschaft, ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde

  • Erklärung über die Verlobung oder Aufgebotsbescheinigung

 

11. Geschiedene:

  • Scheidungsurteil mit Regelung über Unterhalt oder

  • Erklärung über den Unterhalt

  • Nachweis über die Unterhaltszahlungen

 

12. Getrennt Lebende:

Ggf. Sorgerechtsbescheinigung vom Gericht oder Rechtsanwalt für minderjährige Kinder

Nachweis über den zu erwartenden gesetzlichen Unterhaltsanspruch

Nachweis über die Unterhaltszahlungen

 

13. Minderjährige:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

 

14. Schwerbehinderte und Pflegebedürftige:

  • Gültiger Schwerbehindertenausweis

  • Nachweis über eventuelle Pflegestufe

  • Bei Rollstuhlfahrerinnen und –fahrern: Attest, soweit sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind

 

15. Verkauf oder Vermietung von Eigentum:

  • Nachweis über das vorhandene Eigentum

  • Bei unmittelbar bevorstehender Vermietung: Nachweis über die Höhe der Einnahmen

  • Bei unmittelbar bevorstehendem Verkauf: Nachweis über den Gewinn/Verlust

 

16. Freiwillig Versicherte:

  • Versicherungsnachweis (Kranken- und Lebensversicherung) und Nachweis über die Beitragshöhe

 

17. Ehepaare; die innerhalb der letzten 5 Jahre geheiratet haben und von denen keiner das 40. Lebensjahr vollendet hat:

  • Heiratsurkunde

 

Hinweis: In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein! Bitte beachten Sie, dass der Antrag vollständig und unterschrieben sein muss. Eine Bearbeitung von unvollständigen Anträgen ist nicht möglich. Für die Bearbeitung wird eine Gebühr  zwischen und 10,-- und 30,-- € erhoben. Die rechtliche Grundlage befindet sich u.a. im Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) und Wohnbindungsgesetz (WoBinG).