Reisepass
Details
ePass ist die Abkürzung für "elektronischer Reisepass", also einen Reisepass mit Chip.
Im Chip des ePasses sind verschiedene personen- und dokumentenbezogene sowie biometrische Daten gespeichert:
- zur Person: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit
- zum Dokument: Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdatum
- das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke
Der ePass ist bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig. Ab einem Alter von 24 Jahren beträgt die Gültigkeit zehn Jahre.
Kann ein ePass voraussichtlich nicht rechtzeitig bis zum benötigten Zeitpunkt fertiggestellt werden, ist ein ePass im Expressverfahren zu beantragen.
Wenn auch der Expresspass mit einer Herstellungsdauer von 72 Stunden nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Dieser ist allerdings nicht in allen Ländern als Einreisedokument anerkannt.
e-Pass für Minderjährige
Der ePass wird im Regelfall für Personen ab zwölf Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann darüber hinaus auch für jüngere Kinder ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter sechs Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Hinweise
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Pässe, die vor dem 01.11.2013 ausgegeben wurden enthalten keine biometrischen Daten. Sie bleiben jedoch bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.