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Fischereischein
Details
Mit der Modernisierung des Fischereirechts seit dem 3. Juli 2026 können Fischereischeine und Nachweise über die Entrichtung der Fischereiabgabe künftig auch digital genutzt werden. Die Beantragung ist online oder im Bürgerservice der Stadt Verl möglich.
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.
Was ändert sich?
Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit ausgestellt.
Die Fischereiabgabe wird künftig getrennt vom Fischereischein entrichtet (für 1 oder 5 Kalenderjahre).
Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder als Scheckkarte genutzt werden.
Bei der Fischereiausübung ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis) mitzuführen.
Erstbeantragung nach neu bestandener Fischerprüfung ab Juli 2026
Die Erstbeantragung kann wahlweise online oder beim Bürgerservice der Stadt Verl erfolgen.
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe
Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist online oder beim Bürgerservice der Stadt Verl.
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) er-teilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen. Der Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) kann entweder online (nur für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland) oder beim Bürgerservice der Stadt Verl.
Fischereischein mit Begleitung
Der Fischereischein mit Begleitung kann entweder online oder beim Bürgerservice der Stadt Verl beantragt werden.
Welche Unterlagen müssen beim Angeln mitgeführt werden?
Fischereischein (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis)
gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer
Jugendfischereischein entfällt
Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln. Bei der Ausübung der Fischerei ist künftig ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Kinderpersonalausweis) oder Schülerausweis mitzuführen. Ein entsprechender Ausweis genügt zudem als Nachweis für den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins.
Kosten
Fischereischein auf Lebenszeit:
Online 18 €
Im Bürgerservice 30 €
Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr (inkl. Gebühr):
Online 14 € (10,00 € Abgabe + 4,00 € Gebühr)
Im Bürgerservice 22,00 € (10,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)
Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre (inkl. Gebühr):
Online 42,00 € (30,00 € Abgabe + 12,00 € Gebühr)
Im Bürgerservice 50,00 € (30,00 € Abgabe + 20,00 € Gebühr)
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein inkl. Fischereiabgabe):
Online 20,00 €
Im Bürgerservice 32,00 €
Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit:
Beim Landesamt online oder postalisch 30,00 €