Digitale Baugenehmigungen: Umstellung auf Bauportal.NRW

Die Stadt Verl stellt ihr digitales Baugenehmigungsverfahren auf das landesweite Bauportal.NRW um. Ab sofort können Bauanträge und weitere bauaufsichtliche Verfahren über die zentrale Plattform des Landes Nordrhein-Westfalen online eingereicht werden. Alternativ bleibt die Antragstellung per E-Mail an die Bauaufsicht der Stadt Verl weiterhin möglich.

Mit dem Bauportal.NRW stellt das Land NRW ein einheitliches System zur Verfügung, über das Bauanträge und weitere bauaufsichtliche Verfahren vollständig digital eingereicht werden können. Für die Bauaufsicht der Stadt Verl bedeutet dies, dass das Portal künftig für die erstmalige Antragstellung genutzt wird. Die anschließende Bearbeitung sowie die weitere Kommunikation erfolgen weiterhin über die Plattform Dalux, die Anfang des Jahres das bisherige System conject abgelöst hat.

Für die Nutzung des Bauportal.NRW wird ein persönliches Nutzerkonto (BundID) oder ein Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis benötigt. Derzeit können über das Bauportal.NRW unter anderem folgende Verfahren digital eingereicht werden:

  • vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW,
  • Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW für große Sonderbauten,
  • Anträge für Werbeanlagen,
  • Anträge auf Genehmigung der Beseitigung von Anlagen,
  • Anträge auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis,
  • Anträge auf Eintragung oder Löschung von Baulasten sowie
  • Anträge auf Genehmigung einer Grundstücksteilung.

Weitere Informationen zum digitalen Antragsverfahren sind unter www.bauportal.nrw verfügbar.

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