Werbeschreiben für Smart Meter: Angebote sorgfältig prüfen

Aktuell werden in der Region Werbeschreiben zum Einbau sogenannter Smart Meter, also intelligenter Stromzähler, verteilt. Auch in Verl sind entsprechende Schreiben aufgetaucht. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten entsprechende Angebote sorgfältig prüfen, bevor sie einen Vertrag abschließen oder dem Einbau eines entsprechenden Zählers zustimmen.

Das Stadtwerk Verl GmbH informiert hierzu und weist auf wichtige Punkte hin:

Das Stadtwerk Verl GmbH weist auf aktuelle Werbeangebote für intelligente Stromzähler (Smart Meter) hin und rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, entsprechende Angebote sorgfältig zu prüfen. Der gesetzlich vorgesehene Zählerwechsel erfolgt im Rahmen des regulären Austauschs ohne zusätzliche Einbaukosten.

Werbeschreiben für intelligente Stromzähler
Aktuell werden in der Region Werbeschreiben für den Einbau intelligenter Messsysteme, sogenannter Smart Meter, verteilt. Unter anderem wirbt das Unternehmen DMG Deutsche Messwesen für den Einbau entsprechender Zähler. Das Stadtwerk Verl macht darauf aufmerksam, dass es sich hierbei um ein freiwilliges, kostenpflichtiges Angebot eines Drittanbieters handelt. Eine Verpflichtung, ein solches Angebot anzunehmen oder einen entsprechenden Vertrag abzuschließen, besteht nicht.

Gesetzlicher Zählerwechsel erfolgt schrittweise
Die Einführung intelligenter Messsysteme erfolgt in Deutschland schrittweise auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben. Für das Stromnetzgebiet in Verl ist die Westnetz GmbH als Netzbetreiber zuständig. Der reguläre Zählerwechsel wird durch den jeweils zuständigen Messstellenbetreiber organisiert. Betroffene Haushalte werden rechtzeitig über einen anstehenden Austausch informiert.

Wichtig: Für den gesetzlich vorgesehenen Zählerwechsel fallen im Rahmen des regulären Einbaus grundsätzlich keine zusätzlichen Installationskosten an. Für den laufenden Messstellenbetrieb können jedoch gesetzlich geregelte jährliche Entgelte entstehen.

Vertragsbedingungen genau prüfen
Das Stadtwerk Verl empfiehlt, insbesondere bei unaufgefordert zugesandten Angeboten die Vertragsbedingungen und Preisangaben aufmerksam zu lesen. Bei Angeboten externer Messstellenbetreiber können zusätzliche Kosten entstehen. So werden beispielsweise Verträge mit jährlichen Gebühren von 99 Euro angeboten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher vor Vertragsabschluss prüfen, welche einmaligen und laufenden Kosten entstehen und ob ein Wechsel des Messstellenbetreibers tatsächlich gewünscht ist.

Stadtwerk Verl empfiehlt: Keine vorschnellen Vertragsabschlüsse
„Wir möchten unsere Kundinnen und Kunden dafür sensibilisieren, kostenpflichtige Angebote für intelligente Stromzähler sorgfältig zu prüfen. Der gesetzlich vorgesehene Zählerwechsel erfolgt ohnehin schrittweise. Ein zusätzlicher Vertrag mit einem Drittanbieter ist dafür nicht erforderlich“, erklärt das Stadtwerk Verl. Wer ein entsprechendes Werbeschreiben erhält, sollte sich nicht zu einem schnellen Vertragsabschluss drängen lassen.

Bei Fragen steht das Stadtwerk Verl gerne beratend zur Verfügung.

Stadtwerk Verl GmbH
Bahnhofstraße 11 
33415 Verl

Telefon: 05246 / 50306-444 

Meldungsarchiv

Vielen Dank fürs Weitersagen.

Weitere aktuelle Meldungen

Kurz berichtet