Ausnahmen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Details
Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Verl kann in bestimmten Fällen Ausnahmen von den Vorschriften der StVO genehmigen. Darunter fallen unter anderem Ausnahmen von der Gurt- und Helmpflicht aus medizinischen Gründen. Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Auch zu dem Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden: zum Beispiel, wenn Stände, Paletten oder Container auf einem Gehweg oder Parkstreifen aufgestellt beziehungsweise zwischengelagert werden sollen. (Bitte beachten Sie bezüglich der Absicherung von Baustellen zusätzlich den Menüpunkt „Arbeitsstellen“.)
Ob eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und ist mit der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Verl zu klären. Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen gern zur Verfügung.