Beglaubigung von Zeugnissen und anderen Schriftstücken
Details
Kopien von Zeugnissen, Personalausweisen oder Reisepässen sowie weiteren Schriftstücken können Verler Bürgerinnen und Bürger im Bürgerservice der Stadt Verl beglaubigen lassen.
Die Beglaubigung von sogenannten "Personenstandsurkunden", beispielsweise Geburts- und Heiratsurkunden, darf dagegen nur das zuständige Standesamt vornehmen.
Begriffe im Kontext
Beglaubigung, Einwohnerwesen, Kopie, Siegel, Unterschriftsbeglaubigung