Digitaler Bauantrag

Details

+++ Die Umstellung auf die neue Plattform „dalux“ verzögert sich seitens des Dienstleisters. Bis zur vollständigen Umstellung bleibt die bisherige Plattform „conject“ für laufende Verfahren und Projekträume weiterhin erreichbar. Über „conject“ können somit nach wie vor Unterlagen hochgeladen werden. Die Projekträume von abgeschlossenen Projekten sind nicht mehr verfügbar. Wir bitten um Verständnis. +++

Mit dem digitalen Bauantragsverfahren ermöglicht die Stadt Verl seit Jahren die einfache Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen für Bauherrinnen und Bauherren, Architektinnen und Architekten sowie Behörden. Da das Verfahren auf der bisher genutzten Plattform „conject“ jedoch vom Anbieter nicht weitergeführt wird, erfolgt nun die Umstellung auf die neue Plattform „dalux“.

Dies hat konkret folgende Auswirkungen auf die Kommunikation mit dem Sachgebiet Bauaufsicht:

  • Bis einschließlich 9. Dezember 2025 kann die Plattform „conject“ noch genutzt werden.

  • Ab dem 10. Dezember 2025 wird die bisherige Plattform „conject“ bei der Stadt Verl abgeschaltet und die Einreichung von neuen digitalen Anträgen sowie Uploads für bestehende Bauantragsverfahren ist nicht mehr möglich.

  • Während der Umstellung können neue Bauanträge und Unterlagen über die E-Mail-Adresse bauantrag@verl.de eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail sollte in der Umstellungsphase jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen genutzt werden, um einen reibungslosen Ablauf im Nachhinein sicherzustellen.

  • Voraussichtlich ab dem 15. Dezember 2025 können Unterlagen für bestehende Anträge über die neue Plattform „dalux“ eingereicht werden.

Die Umstellung auf die Plattform „dalux“ hat folgende Auswirkungen auf den Arbeitsablauf und etwaige Projekträume:

  • Alle laufenden Projekte (noch nicht abgeschlossene Projekte) werden automatisch in die neue Plattform übertragen. Die Beteiligten erhalten eine E-Mail mit einer Einladung zum neuen Projektraum, in dem eine Registrierung erforderlich ist. Dabei muss die bisher genutzte E-Mail-Adresse weiterverwendet werden.

  • Die Einreichung eines neuen digitalen Verfahrens erfolgt nach der Umstellung über den gewohnten Weg: Das Bauantragsformular und die Bevollmächtigung für das digitale Baugenehmigungsverfahren sind ausgefüllt und unterschrieben an die E-Mail-Adresse bauantrag@verl.de oder per Post an die Stadt Verl zu senden.

  • Da alle Daten auf „conject“ im Zuge der Umstellung gelöscht werden, sollten die Unterlagen für abgeschlossene Projekte bis zum 9. Dezember 2025 selbst gesichert werden. Aus diesem Grund werden Architektinnen und Architekten sowie Bauherrinnen und Bauherren gebeten, die Daten (für abgeschlossene Projekte) eigenständig zu speichern, da hierfür kein neuer Projektraum in „dalux“ angelegt wird.

  • Um den Einstieg in „dalux“ zu erleichtern, stehen Erklärvideos und Anleitungen zur Verfügung, die online nach einer Registrierung beim Schulungsanbieter GoTo Stage aufrufbar sind unter "Schulungsvideos".


Was ist der digitale Bauantrag?

Mit dem digitalen Bauantrag können Sie weiterhin Bauanträge, Bauvoranfragen und weitere Unterlagen einfach online einreichen – ohne Papier und ohne Postweg. Sie benötigen dafür

  • einen Internetanschluss und

  • eine E-Mail-Adresse.

Bei Bedarf kann eine qualifizierte elektronische Signatur (Signaturkarte) genutzt werden.


Ablauf eines digitalen Bauantrags (mit Signaturkarte)

  1. Vollmacht erteilen
    Die Bauherrin oder der Bauherr beauftragt die Entwurfsverfasserin bzw. den Entwurfsverfasser schriftlich mit der digitalen Antragstellung. Beachten Sie hierfür das untenstehende Formular „Bauherrenvertretererklärung (Vollmacht)“.

  2. Unterlagen digital vorbereiten
    Die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser erstellt die Bauvorlagen, wandelt sie in PDF-Dokumente um und signiert diese elektronisch.

  3. Antrag online stellen
    Das Bauantragsformular wird online ausgefüllt, die Unterlagen werden angehängt und gesammelt elektronisch signiert und abgeschickt.

  4. Digitale Bauakte (Projektraum)
    Nach Eingang des Antrags wird ein Projektraum auf der Bauplattform dalux eingerichtet. Antragstellende sowie Bauherrinnen und -herren erhalten ebenfalls einen Zugriff und können dort jederzeit auf alle Unterlagen zugreifen.

  5. Bearbeitung & Rückmeldung
    Die Bauaufsichtsbehörde stellt sämtliche Bescheide und Schreiben digital ein. Sie werden per E-Mail informiert, sobald neue Dokumente verfügbar sind.


Sie haben noch keine Signaturkarte?

Wenn Sie keine qualifizierte elektronische Signatur besitzen, können Sie das Verfahren auch auf anderem Wege nutzen. Da wir uns in einer Umstellungsphase befinden, bitten wir um Verständnis, dass Details hierzu an dieser Stelle noch bekannt gegeben werden.


Formulare

Die folgenden speicherbaren PDF-Formulare für das Bauantragsverfahren finden Sie unter diesem Link.

Anlage I 01: Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid - Baugenehmigungsverfahren § 65 BauO NRW 2018

Anlage I 02: Bauantrag, Antrag auf Vorbescheid oder Referenzgebäude - vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren § 64 BauO NRW 2018

Anlage I 02-1: Anzeige des Bezugsgebäudes (Referenzielles Baugenehmigungsverfahren § 66 BauO NRW 2018)

Anlage I 03: Vorlage Genehmigungsfreistellung § 63 Bauordnung Nordrhein-Westfalen

Anlage I 04: Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid für Werbeanlagen nach § 10 BauO NRW 2018

Anlage I 05: Antrag auf Genehmigung zur Grundstücksteilung oder Ausstellung eines Negativzeugnisses § 7 BauO NRW 2018

Anlage I 06: Anzeige Beseitigung Anlagen nach § 62 Abs. 3 BauO NRW 2018

Anlage I 06-1: Genehmigung der vollständigen Beseitigung nach § 62 Absatz 3 Satz 2 BauO NRW 2018

Anlage I 07: Baubeschreibung

Anlage I 08: Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen

Anlage I 09: Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben

Anlage I 10: Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung § 69 (Genehmigungsfreie Bauvorhaben § 62) BauO NRW 2018

Anlage I 11: Merkblatt zur gesetzlichen Gebäudeeinmessungspflicht