Wohnsitz
Details
Willkommen in Verl!
Wir freuen uns, Sie als neue Bürgerin oder neuen Bürger in unserer Stadt begrüßen zu dürfen. Bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes sowie bei weiteren Fragen rund ums Leben in Verl steht Ihnen unser Bürgerservice gerne zur Verfügung.
Wohnsitz anmelden
Für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes können Sie entweder den persönlichen Kontakt im Rathaus nutzen oder bequem von zu Hause aus den Online-Dienst zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA).
Für den Online-Dienst benötigen Sie:
einen Personalausweis oder eine eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
ein Smartphone mit installierter AusweisApp
ein Nutzerkonto (z. B. über die BundID)
die Wohnungsgeberbestätigung, wenn Sie zur Miete wohnen
Detaillierte Informationen sowie ein Erklärvideo finden Sie unter www.wohnsitzanmeldung.de.
Wohnsitz ummelden
Wenn Sie innerhalb von Verl umziehen, ist eine Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erforderlich. Dies kann ebenfalls online über eWA oder persönlich im Rathaus erfolgen.
Wohnsitz abmelden
Eine Abmeldung in Verl ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen. In diesem Fall wird eine Abmeldebestätigung für die ausländischen Behörden ausgestellt. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung nötig – der Datenaustausch erfolgt automatisch zwischen den Meldebehörden.
Leichte Sprache
Diese Information ist für neue Mit-Bürger.
Das heißt: Sie wohnen neu in Verl.
Man sagt auch: Wohn-Sitz.
Sie haben davor in einer anderen Stadt gewohnt.
Sie müssen Ihren Wohn-Sitz in Verl anmelden.
Das geht beim Bürger-Service:
Das sind Mit-Arbeiter, die Ihnen helfen.
Der Bürger-Service ist im Rat-Haus.
Bitte bringen Sie diese Unterlagen mit:
Alle Ausweise, die Sie haben. Das ist zum Beispiel ein Personal-Ausweis. Oder ein Reise-Pass.
Eine Wohnungs-Geber-Bestätigung. Das ist Ihr Vermieter. Er schreibt, dass Sie in seiner Wohnung wohnen.
Das Familien-Stammbuch. Das ist ein Buch mit Ihrer Geburts-Urkunde. Oder Heirats-Urkunde.
Wenn Sie ein Auto haben: Sie haben einen KFZ-Schein. Da steht Ihre Adresse. Wir ändern die Adresse. Wenn Sie vorher auch im Kreis Gütersloh gewohnt haben.
Wenn Sie eine andere Person anmelden: Sie brauchen eine Vollmacht. Das ist eine Erlaubnis. Die Person erlaubt, dass Sie sie anmelden. Das schreibt sie auf.
Kosten
Fristen
Innerhalb von 2 Wochen
Voraussetzungen
Unterlagen
Wohnsitzanmeldung online
Personalausweis oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
Smartphone mit der AusweisApp
Nutzerkonto (z.B. über die BundID)
Wohnsitzanmeldung im Bürgerservice
alle vorhandenen Ausweise/Pässe
Wohnungsgeberbestätigung
Familienstammbuch
wenn ein Fahrzeug vorhanden ist, sollte der KFZ-Schein geändert werden (hier nur möglich, wenn Sie aus einer kreisangehörigen Stadt bzw. Gemeinde zugezogen sind)
wenn Sie eine Anmeldung für jemand anderen durchführen möchten, benötigen Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine Vollmacht
Wohnsitzummeldung
Ausweise/Pässe
Wohnungsgeberbestätigung
wenn ein Fahrzeug vorhanden ist, muss auch der KFZ-Schein geändert werden
Wenn Sie eine Ummeldung für eine andere Person durchführen möchten, benötigen Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen eine Vollmacht.
Wohnsitzabmeldung
Nur bei Umzug ins Ausland: Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und/oder Reisepass mit. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung, die Sie zur Vorlage bei den ausländischen Behörden benötigen.