Jagdschein

Details

Im Folgenden finden Sie alle Informationen rund um Ihren Jagdscheinantrag sowie ein Antragsformular zum Download.

Anträge auf Verlängerungen von Jagdscheinen können nur angenommen werden, wenn der Jagdschein bereits abgelaufen ist oder der Antrag drei Monate vor Ablauf gestellt wird.

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Bürgerservice der Stadt Verl stehen gern für weitere Fragen zur Verfügung.

Kosten

Ein Gebührenbescheid wird zusammen mit dem verlängerten Jagschein durch den Kreis Gütersloh zugeschickt.

Unterlagen

Nachweis über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung

Bearbeitungsdauer

Die weitere Bearbeitung erfolgt durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh.

Rechtsgrundlagen

§ 15 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Weiterführende Informationen

Jagdschein - Serviceportal des Kreises Gütersloh (kreis-guetersloh.de)