Wohngeld
Details
Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen haben in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Wohngeld. Unterschieden werden bei dieser Sozialleistung der Zuschuss zur Miete ("Mietzuschuss") und der Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums ("Lastenzuschuss").
Anträge können bei der Wohngeldstelle der Stadt Verl eingereicht oder online gestellt werden. Ihre Ansprechpartnerinnen, die benötigten Formulare und viele weitere Infos finden Sie auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise reichen Sie bitte per Post, E-Mail oder Fax bei der Stadt Verl ein, siehe Kontaktdaten.
Ihre Ansprechpartnerin berät Sie gern zu Ihren individuellen Möglichkeiten und dem weiteren Vorgehen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:
A bis F: N. Seggelmann
G bis Z: F. Hake
Kosten
Hinweise
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Fristen
Voraussetzungen
Unterlagen
Welche Unterlagen neben dem Antragsformular einzureichen sind, erfahren Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin oder in der folgenden Übersicht.
Abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation werden zum Beispiel folgende Nachweise benötigt:
Schwerbehindertenausweis
Schulbescheinigung Kinder über 16 Jahre
Studiennachweis bei Studierenden
Arbeits-/Ausbildungsvertrag
Aktueller Rentenbescheid (Alters-, Knappschafts-, Witwen/Waisen-, Unfall-, Erwerbsminderungsrente auch von privaten und betrieblichen Rentenversicherungen)
Lohnabrechnungen/Verdienstbescheinigungen (auch von Minijobs, Ferienjobs und Aushilfstätigkeiten)
SGB II-Bescheid, Übergansgeld etc.
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Einkommensteuerbescheid, Gewinn-/Verlustrechnung)
Zinseinkünfte
Unterhaltsvorschussbescheid
Nachweis über Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge der Unterhaltszahlungen)
Kinderbetreuungskosten (OGS-Beiträge, Kindergartenbeiträge)
Bescheid Elterngeld/Mutterschaftsgeld
Bescheid ALG I
Bescheid BAföG/BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)
Einkünfte Vermietung/Verpachtung
Mietvertrag
Mietbescheinigung
Eigenheimzulage
Kaufvertrag Eigenheim/Eigentumswohnung, ggf. Wohnflächenberechnung
Bescheinigung Aufnahme von Fremdmitteln
Kontoauszüge der letzten drei Mietzahlungen
Abgabenbescheid der Stadt (Grundsteuer-Messbetrag)
Nebenkostenabrechnung (Heiz- und Warmwasserkosten, Haushaltsenergie)
Erklärung und Nachweise über Vermögen
Nachweise über Unterhaltszahlungen
Erklärung über die vorhandenen Einkünfte (Formular im Formularservice)
Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ausschließlich in Kopie ein. Sollte dies nicht möglich sein, kennzeichnen Sie Ihre Original-Unterlagen bitte entsprechend, sodass wir sie Ihnen per Post zurücksenden können.