Wohngeld

Details

Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen haben in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Wohngeld. Unterschieden werden bei dieser Sozialleistung der Zuschuss zur Miete ("Mietzuschuss") und der Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums ("Lastenzuschuss").

Anträge können bei der Wohngeldstelle der Stadt Verl eingereicht oder online gestellt werden. Ihre Ansprechpartnerinnen, die benötigten Formulare und viele weitere Infos finden Sie auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise reichen Sie bitte per Post, E-Mail oder Fax bei der Stadt Verl ein, siehe Kontaktdaten.

Ihre Ansprechpartnerin berät Sie gern zu Ihren individuellen Möglichkeiten und dem weiteren Vorgehen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:
A bis F: N. Seggelmann
G bis Z: F. Hake

Online-Dienste

Zum Onlinedienst Erstantrag MietzuschussZum Onlinedienst Erstantrag Lastenzuschuss

Kosten

Hinweise

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

Fristen

Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.

Voraussetzungen

Unterlagen

Welche Unterlagen neben dem Antragsformular einzureichen sind, erfahren Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin oder in der folgenden Übersicht.

Abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation werden zum Beispiel folgende Nachweise benötigt:

  • Schwerbehindertenausweis

  • Schulbescheinigung Kinder über 16 Jahre

  • Studiennachweis bei Studierenden

  • Arbeits-/Ausbildungsvertrag

  • Aktueller Rentenbescheid (Alters-, Knappschafts-, Witwen/Waisen-, Unfall-, Erwerbsminderungsrente auch von privaten und betrieblichen Rentenversicherungen)

  • Lohnabrechnungen/Verdienstbescheinigungen (auch von Minijobs, Ferienjobs und Aushilfstätigkeiten)

  • SGB II-Bescheid, Übergansgeld etc.

  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Einkommensteuerbescheid, Gewinn-/Verlustrechnung)

  • Zinseinkünfte

  • Unterhaltsvorschussbescheid

  • Nachweis über Unterhaltszahlungen (Kontoauszüge der Unterhaltszahlungen)

  • Kinderbetreuungskosten (OGS-Beiträge, Kindergartenbeiträge)

  • Bescheid Elterngeld/Mutterschaftsgeld

  • Bescheid ALG I

  • Bescheid BAföG/BAB (Berufsausbildungsbeihilfe)

  • Einkünfte Vermietung/Verpachtung

  • Mietvertrag

  • Mietbescheinigung

  • Eigenheimzulage

  • Kaufvertrag Eigenheim/Eigentumswohnung, ggf. Wohnflächenberechnung

  • Bescheinigung Aufnahme von Fremdmitteln

  • Kontoauszüge der letzten drei Mietzahlungen

  • Abgabenbescheid der Stadt (Grundsteuer-Messbetrag)

  • Nebenkostenabrechnung (Heiz- und Warmwasserkosten, Haushaltsenergie)

  • Erklärung und Nachweise über Vermögen

  • Nachweise über Unterhaltszahlungen

  • Erklärung über die vorhandenen Einkünfte (Formular im Formularservice)

Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ausschließlich in Kopie ein. Sollte dies nicht möglich sein, kennzeichnen Sie Ihre Original-Unterlagen bitte entsprechend, sodass wir sie Ihnen per Post zurücksenden können.

Verfahrensablauf

Rechtsgrundlagen

§§ 22 ff. Wohngeldgesetz (WoGG)
§§ 22 et seq. Housing Benefit Act (WoGG)

Weiterführende Informationen