Wohngeld

Details

Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen haben in Deutschland unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Wohngeld. Unterschieden werden bei dieser Sozialleistung der Zuschuss zur Miete ("Mietzuschuss") und der Zuschuss zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums ("Lastenzuschuss").

Anträge können bei der Wohngeldstelle der Stadt Verl eingereicht oder online gestellt werden. Ihre Ansprechpartnerinnen, die benötigten Formulare und viele weitere Infos finden Sie auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise reichen Sie bitte per Post, E-Mail oder Fax bei der Stadt Verl ein, siehe Kontaktdaten.

Ihre Ansprechpartnerin berät Sie gern zu Ihren individuellen Möglichkeiten und dem weiteren Vorgehen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens:
A bis D: N. Seggelmann
E bis Z: F. Hake

Hinweise

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

Begriffe im Kontext

Eigenheim, Eigentümer, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Lastenzuschuss, Miete, Mietzuschuss, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldantrag, Wohngeldbescheid, Wohngeldbetrag, Wohngelderhöhung, Wohngeldhöhe, Wohngeldminderung, Wohngeldveränderung, Wohngeldzahlung, Wohnung, Wohngeldrechner