Führerschein
Details
Im Bürgerservice stehen wir Ihnen gerne rund um Ihren Führerschein zur Verfügung, wie zum Beispiel bei der Beantragung des EU-Kartenführerscheins.
Inhaberinnen und Inhaber der Klasse T (Trecker bis 60 km/h) müssen für die Fortschreibung eine Bescheinigung eines Landwirtes, für den sie die Klasse T benötigen, vorlegen. Diese Bescheinigung muss zwingend die BG-Nummer des landwirtschaftlichen Betriebs aufweisen.
Inhaberinnen und Inhaber der Fahrerlaubnis der alten Klasse 2, jetzt C und CE, müssen sich für die Führerscheinumschreibung direkt an die Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh wenden.
Internationale Führerscheine können nur beim Straßenverkehrsamt in Gütersloh beantragt werden. Dazu müssen der EU-Kartenführerschein, ein Lichtbild und der Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung vorgelegt werden. Sollte die Antragstellerin bzw. der Antragsteller noch nicht im Besitz eines neuen EU-Kartenführerscheins sein, muss vor der Ausstellung des internationalen Führerscheins zunächst die Umstellung des bisherigen Führerscheins beantragt werden. Dies ist jedoch auch direkt vor Ort in Gütersloh möglich.
Gebühren: 15,00 Euro
Kosten
EU-Kartenführerschein: 32,80 Euro
EU-Kartenführerschein bei Verlust des alten Dokumentes: 48,60 Euro
Unterlagen
- alter Führerschein
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aktuelles biometrisches Lichtbild (3,5 cm x 4,5 cm)
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persönliche Beantragung
Tipp:
Ihr Foto können Sie bequem mit dem Fototerminal im Rathaus erfassen.
So funktioniert die Nutzung des Fototerminals:
- bitte erfassen Sie erst Ihre Daten und begeben sich anschließend an einen der freien Arbeitsplätze
- der Einzug der Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erfolgt bei der Beantragung zusammen mit den dafür fälligen Kosten
Bearbeitungsdauer
ca. 3-4 Wochen