Führerschein

Details

Im Bürgerservice stehen wir Ihnen gerne rund um Ihren Führerschein zur Verfügung, wie zum Beispiel bei der Beantragung des EU-Kartenführerscheins.

Inhaberinnen und Inhaber der Klasse T (Trecker bis 60 km/h) müssen für die Fortschreibung eine Bescheinigung eines Landwirtes, für den sie die Klasse T benötigen, vorlegen. Diese Bescheinigung muss zwingend die BG-Nummer des landwirtschaftlichen Betriebs aufweisen.

Inhaberinnen und Inhaber der Fahrerlaubnis der alten Klasse 2, jetzt C und CE, müssen sich für die Führerscheinumschreibung direkt an die Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh wenden.


Internationale Führerscheine können nur beim Straßenverkehrsamt in Gütersloh beantragt werden. Dazu müssen der EU-Kartenführerschein, ein Lichtbild und der Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung vorgelegt werden. Sollte die Antragstellerin bzw. der Antragsteller noch nicht im Besitz eines neuen EU-Kartenführerscheins sein, muss vor der Ausstellung des internationalen Führerscheins zunächst die Umstellung des bisherigen Führerscheins beantragt werden. Dies ist jedoch auch direkt vor Ort in Gütersloh möglich.
Gebühren: 15,00 Euro

Kosten

EU-Kartenführerschein: 32,80 Euro

EU-Kartenführerschein bei Verlust des alten Dokumentes: 48,60 Euro

Unterlagen

  • alter Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (3,5 cm x 4,5 cm)

  • persönliche Beantragung

 

Tipp:
Ihr Foto können Sie bequem mit dem Fototerminal im Rathaus erfassen.

So funktioniert die Nutzung des Fototerminals:

  • bitte erfassen Sie erst Ihre Daten und begeben sich anschließend an einen der freien Arbeitsplätze
  • der Einzug der Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erfolgt bei der Beantragung zusammen mit den dafür fälligen Kosten 

Bearbeitungsdauer

ca. 3-4 Wochen

Rechtsgrundlagen

§ 25 FeV

Weiterführende Informationen

Führerscheine | Startseite (kreis-guetersloh.de)