Geflügelpest: Stallpflicht bleibt bestehen

Mit Wirkung zum 7. Januar, 0 Uhr, hebt der Kreis Gütersloh die letzte noch bestehende Überwachungszone auf, die jeweils nach einem Ausbruch der Geflügelpest um einen betroffenen Betrieb eingerichtet worden ist. Bei dem Betrieb in Rietberg-Druffel war nach einem positiven Befund bei gehaltenem Geflügel am 6. Dezember 2025 eine Sperrzone errichtet worden, um die Ausbreitung zu verhindern. Unabhängig davon gilt die allgemeine kreisweite Stallpflicht für Geflügel weiterhin. Nach derzeitiger Prognose der Veterinäre des Kreises Gütersloh wird diese frühestens Ende Januar aufgehoben – für den Fall, dass keine neuen Fälle von Geflügelpest auftreten.

Meldungsarchiv

Vielen Dank fürs Weitersagen.

Weitere aktuelle Meldungen

Kurz berichtet