Im Kreis Gütersloh ist in einem weiteren Betrieb die Geflügelpest nachgewiesen worden, es ist der vierte Ausbruch in einem Nutztierbestand. In Verl-Österwiehe mussten in den beiden vergangenen Tagen zirka 5.800 Enten, rund 300 Gänse und etwa 17.500 Hühnerküken getötet werden, nachdem das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Detmold (CVUA) bereits am Wochenende den Befund mitgeteilt hatte. Damit wird ein Verdacht zu einem „amtlichen Verdachtsfall“, der abschließend vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) untersucht werden muss.
Das FLI, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems, hatte am 25. November den Ausbruch der hochpathogenen, also sehr ansteckenden, aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) bestätigt. Daraufhin hat am 26. November der Kreis Gütersloh per Amtsblatt wie in den vorangegangen Fällen Restriktionszonen um den Ausbruchsbetrieb erlassen, in denen besondere Auflagen gelten. In den Zonen gilt unter anderem ein Verbringungsverbot für Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus Beständen. Nähere Einzelheiten zu den Auflagen in der Schutzzone (3 Kilometer Durchmesser) und der Überwachungszone (10 Kilometer Durchmesser) sind im Amtsblatt vermerkt. Die Schutz- und Überwachungszone überlappen sich in großen Teilen mit denen vorheriger Geflügelpestausbrüche in Verl, Rietberg sowie dem benachbarten Kreis Paderborn. Eine Aktualisierung der Karte auf den Sonderseiten im Internet zur Geflügelpest wird im Laufe des Mittwochs vorgenommen.
Auch der vierte Betrieb, in dem die Geflügelpest ausgebrochen ist, liegt in einer Restriktionszone, in der bereits Auflagen galten, die die Verbreitung des Virus unterbinden sollen. Trotz der strengen Auflagen in diesem Gebiet wurde das Virus in den Bestand getragen.
Mehr zur Geflügelpest unter www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest





