Straßenschaden

Details

Für die Behebung von Schäden an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie Rad- und Gehwegen in der Stadt Verl ist der Fachbereich Tiefbau zuständig.

Die Schäden werden je nach Bedarf und Dringlichkeit schnellstmöglich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauhofs oder Fremdfirmen behoben. Bei Verkehrsgefährdungen werden die Bereiche zum Schutz der Verkehrsteilnehmer gegebenenfalls übergangsweise abgesperrt.

Der Zustand des Straßennetzes wird in regelmäßigen Abständen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauhofs überprüft. Sollten Sie dennoch Mängel oder Beschädigungen feststellen, freuen wir uns über Ihre Nachricht.

Straßenschäden können telefonisch beim Fachbereich Tiefbau oder über den Mängelmelder gemeldet werden.

Für Schäden an sogenannten "übergeordneten" Straßen gelten verschiedene Zuständigkeiten:

Bei Kreisstraßen ist der Kreis Gütersloh zuständig. Landes- und Bundesstraßen fallen in den Zuständigkeitsbereich von Straßen NRW, Autobahnen in den der Autobahn GmbH.

Alle Schäden, die Ihnen innerhalb des Stadtgebietes auffallen, können Sie jedoch gern telefonisch oder über den Mängelmelder beim Tiefbauamt der Stadt Verl melden. Sollte die Stadt nicht selbst zuständig sein, wird die Information entsprechend weitergeleitet.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Begriffe im Kontext

Schlaglöcher melden, Schlagloch melden, Straßenausbesserung, Straßenreparatur, Straßenschäden