Informationen zur Datenverarbeitung in der Bauleitplanung gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Informationen zur Datenverarbeitung in der Bauleitplanung gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Mit diesen Datenschutzhinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf der Grundlage von datenschutzrechtlichen Bestimmungen, im Besonderen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme oder Ihres Anliegens im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens.

Sie erfahren, aus welchen Gründen wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen von Bauleitplanverfahren erheben, bei wem wir sie erheben und was mit Ihren Daten bei uns passiert. Darüber hinaus informieren wir Sie über Ihre Rechte in Fragen des Datenschutzes und benennen Ihnen Ansprechpartner/innen.

 

1. Wer ist verantwortlich für den Datenschutz?

Stadt Verl
vertreten durch den Bürgermeister
Paderborner Straße 5
33415 Verl

Tel. 05246 / 961-0
Fax: 05246 / 961-250
E-Mail: kontakt@verl.de 

 

2. Wie erreichen Sie unseren Datenschutzbeauftragten?

Datenschutzbeauftragte/r der Stadt Verl
- persönlich –
Stadt Verl
Paderborner Straße 5
33415 Verl

E-Mail: datenschutz@verl.de 

 

3. Wer erhebt Ihre Daten im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens?

Fachbereich 61: Stadtentwicklung und Umwelt
Stadt Verl
Paderborner Straße 5
33415 Verl

 

4. Welche Daten werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in einem Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan) gespeichert?

Die Stadt verarbeitet personenbezogene Daten, die diese im Zusammenhang mit einer Kontaktaufnahme oder einer Behördenanfrage von Ihnen erhält (z. B. über das Beteiligungsportal tetraeder, per E-Mail, als Anschreiben in Papierform bzw. bei einer Vorsprache oder Beantragung einer Leistung in unserer Verwaltung). Konkret werden insbesondere folgende Daten verarbeitet: Identifikationsdaten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail und Kontaktdaten des Bürgers/der Bürgerin, des/ der Anfragenden oder Korrespondenzdaten (z.B. Schriftverkehr mit Ihnen).

 

5. Wofür werden Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in einem Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan) verarbeitet und auf welcher Rechtsgrundlage?

 

Datenverarbeitungsgrund

Die Stadt Verl informiert Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in einem Bauleitplanverfahren (Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bauleitplans) nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB). Ein Bauleitplan kann nach § 1 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) oder ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) sein.

Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht in § 3 Absatz 1 Satz 1 vor, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung eines Bauleitplans zu geben ist. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Stellungnahme zur vorgelegten Planung im jeweiligen Bauleitplanverfahren abgeben. Des Weiteren sieht das Baugesetzbuch (BauGB) in § 3 Absatz 2 Satz 2 vor, dass in einem Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme während der Auslegungsfrist an die für das Verfahren zuständige Stelle abgegeben werden kann.

Wenn Sie sich im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zur Abgabe einer Stellungnahme an uns entschließen, benötigt die Stadt Verl Ihre persönlichen Angaben, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Gespeichert werden die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, E-Mailadresse und ggf. die Telefonnummer. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Zudem werden Ihre persönlichen Daten nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch) verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung zu informieren.

Ihre Daten werden nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe verarbeitet, die im öffentlichen Interesse liegt. Diese Aufgabe wurde der Stadt Verl im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit übertragen. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, werden Ihre Daten benötigt. Sofern die abgegebene Stellungnahme die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht enthält, besteht die Möglichkeit, dass die Stadt Verl Ihr Anliegen unter Umständen nicht bearbeiten kann. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen beziehungsweise zugelassenen oder durch Ihre Einwilligung legitimierten Datenerhebung ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtmäßig.

 

Rechtsgrundlage

  1. Zur Erfüllung von öffentlichen Interessen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO) Ihre Daten werden zudem für die Wahrnehmung einer Aufgabe verarbeitet, die im öffentlichen Interesse liegt oder in der Ausführung gesetzlicher Vorschriften liegt. Die konkreten Zwecke der Datenverarbeitung richten sich im Einzelnen nach den jeweiligen Formularen und Anträgen.
  2. Im Rahmen der Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO)

Ihre Daten sind zudem teils erforderlich, um einen (öffentlich-rechtlichen) Vertrag zwischen Ihnen als Antragsteller und uns zu schließen. Hierzu zählt zum Beispiel ein städtebaulicher Vertrag oder ein Erschließungsvertrag.

  1. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO)

Die Stadt unterliegt verschiedenen gesetzlichen Verpflichtungen, die eine Datenverarbeitung nach sich ziehen. Hierzu zählen in der Bauleitplanung die Grundlagenermittlung (z. B Kartierung der Eigentümer) sowie die Verarbeitung von Stellungnahmen und Anregungen.

 

6. An wen werden die Daten weitergegeben?

Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens innerhalb der Stadt an die Abteilungen oder Behörden, Eigenbetriebe der Stadt oder Behörden, die diese zur Erfüllung Pflichten oder zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens benötigen. Im Zuge der vorgeschriebenen Beschlüsse des Rates (und seiner Untergremien, z. B dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen) werden Ihre Daten (Adresse, Eigentümerschaft) unter Umständen in nichtöffentlicher Form zur Kenntnis gegeben.  Darüber hinaus erhalten externe Stellen als Auftragsverarbeitende Ihre Daten ausnahmslos nur dann, wenn diese von uns auf ihre Pflichten vertraglich verpflichtet wurden (Art. 28 DSGVO) und gewährleisten, dass sie Ihre Daten gemäß unseren Weisungen verarbeiten. Die Übermittlung der Daten an ein Drittland ist nicht beabsichtigt.

Sofern eine Stellungnahme über den Beteiligungsserver tetraeder erfolgt, können ergänzende Informationen zum Datenschutz bei Verwendung des Dienstes der Seite Stadtplanung entnommen werden.

 

7. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Die Stadt Verl speichert Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Erbringung der damit verbundenen vertragsgegenständlichen oder gesetzlichen Leistungen erforderlich ist. Daneben unterliegt die Stadt verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.

Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert, da die Verfahrensakte und der Abwägungsvorgang dauerhaft verwaltungsgerichtlich verfügbar sein müssen.

 

8. Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten?

Sie müssen nur die personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung eines Vorgangs sowie zur Bearbeitung Ihres Anliegens im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens erforderlich sind. Andernfalls ist die Bearbeitung Ihres Anliegens nicht möglich.

 

9. Welche Rechte haben Sie?

Sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben betroffene Personen folgende Rechte: Sie haben das Recht eine Auskunft über die Sie betreffenden und von der Stadt Verl verarbeiteten Daten einzuholen. Zudem besteht das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung, sowie das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, bzw. die Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen oder die Datenübertragung zu fordern.

Sollten Sie der Meinung sein, dass ein datenschutzrechtlicher Verstoß vorliegt, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. 

 

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf

Tel.: 0211 / 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

 

10. Weitere Hinweise

Weitere Informationen finden sie auf der Webseite der Stadt Verl im Bereich Datenschutz.