Geflügelpest: Fünfter Nachweis in einem Nutztierbestand

Im Kreis Gütersloh ist bei einem weiteren Betrieb die Geflügelpest nachgewiesen worden, es ist der fünfte Ausbruch in einem Nutztierbestand. In Verl-Österwiehe mussten am 26. November rund 600 Lauf- und Flugenten getötet werden, nachdem das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Detmold (CVUA) bereits am 24. November den Befund mitgeteilt hatte. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems, hat am 26. November den Ausbruch der hochpathogenen, also sehr ansteckenden, aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) bestätigt. Daraufhin hat der Kreis Gütersloh per Amtsblatt vom 27. November Restriktionszonen um den Ausbruchsbetrieb erlassen, in denen besondere Auflagen gelten. Diese Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 28. November, in Kraft. In den Zonen gilt unter anderem ein Verbringungsverbot für Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus Beständen. Nähere Einzelheiten zu den Auflagen in der Schutzzone (3,1 Kilometer Durchmesser) und der Überwachungszone (10 Kilometer Durchmesser) sind im Amtsblatt vermerkt. Die Schutz- und Überwachungszone überlappen sich in großen Teilen mit denen vorheriger Geflügelpestausbrüche in Verl, Rietberg sowie dem benachbarten Kreis Paderborn.

Mehr zur Geflügelpest unter www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest

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