Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Verl erhalten in diesen Tagen einen neuen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025. Der Grund: Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde rückwirkend angepasst. Der Rat der Stadt Verl hatte in seiner Sitzung am 22. Mai beschlossen, den Hebesatz von 238 auf 208 % zu senken, um das Versprechen einer aufkommensneutralen Umsetzung der bundesweiten Grundsteuerreform einzulösen.
Im Zuge der Grundsteuerreform, die 2025 erstmals wirksam wurde, waren alle Grundstücke und Immobilien durch die Finanzämter neu bewertet worden. Auf dieser Grundlage mussten die Städte und Gemeinden neue Hebesätze festlegen. In Verl waren sich Verwaltung und Politik einig: Die Reform soll nicht zu höheren Einnahmen führen, also aufkommensneutral umgesetzt werden.
„Nachdem nun Echt-Daten vorliegen, hat der Rat den Hebesatz auf Vorschlag der Verwaltung zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger reduziert. Damit lösen wir unser damaliges Versprechen einer aufkommensneutralen Ausgestaltung der bundesweiten Grundsteuerreform ein“, so Bürgermeister Robin Rieksneuwöhner.
Die neuen Bescheide gelten rückwirkend zum 1. Januar 2025. Bereits geleistete Zahlungen werden automatisch verrechnet. Wer zu viel gezahlt hat, erhält den Differenzbetrag entsprechend erstattet.
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