Mit Wirkung zum 22. Januar, 0 Uhr, hebt der Kreis Gütersloh die allgemeine kreisweite Stallpflicht von Geflügel auf. Diese war nach mehreren Ausbrüchen der Geflügelpest im November des vergangenen Jahres vom Veterinäramt des Kreises Gütersloh angeordnet worden. Der letzte Ausbruch bei einer Geflügelhaltung im Kreis Gütersloh war in der ersten Dezemberwoche.
Die dazugehörige Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 996 veröffentlicht. Die Amtsblätter sind unter www.kreis-guetersloh.de/amtsblaetter zu finden.






