Ein bisher offenes Thema ist nun ein gutes Stück vorangekommen: Am Dienstag, 15. Juli, wurden sieben stillgelegte Fahrzeuge von einem Privatgrundstück an der Gütersloher Straße entfernt. Der Kreis Gütersloh hat damit erste Teile von zwei Ordnungsverfügungen umgesetzt, die schon seit längerer Zeit im Raum standen. Vorausgegangen war eine intensive Vorbereitung im Rahmen derer auch die städtischen Fachbereiche Sicherheit und Ordnung sowie Bauaufsicht, Stadtentwicklung und Umwelt dem Kreis entsprechend zugearbeitet hatten.
Die betroffenen Autos – darunter ein Lkw mit Auflieger, ein Bulli und mehrere Pkw – standen teils seit über sechs Jahren auf dem Grundstück. Zwei weitere Fahrzeuge, die sich auf dem Lkw befanden und deren Besitzverhältnisse nicht geklärt sind, wurden sichergestellt. Ein einzelnes Fahrzeug, das nicht von den bisherigen Verfügungen betroffen ist, bleibt vorerst stehen. Entsorgt wurden sie jetzt durch das Fachunternehmen Kerstingjohänner im Auftrag des Kreises. Die Kosten für den Abtransport trägt der Grundstückseigentümer selbst, da er seiner Pflicht zur Entsorgung trotz mehrfacher Aufforderung nicht nachgekommen war.
„Ich begrüße sehr, dass der Kreis hier nach langem Rechtsstreit nun für klare Verhältnisse sorgt und die mühsam errungenen Gerichtsurteile auch durchsetzt. Auch für unser Stadtbild war dieser Zustand über viele Jahre nicht hinnehmbar“, sagt Bürgermeister Robin Rieksneuwöhner. „Die Zusammenarbeit zwischen Kreis und Stadt hat hier hervorragend funktioniert.“
Bereits 2021 hatte der Kreis die stillgelegten und abgemeldeten Fahrzeuge als Abfall eingestuft. Auch das Verwaltungsgericht Minden und zuletzt das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigten diese Einschätzung. Die ursprünglich vom Eigentümer vorgebrachte Absicht, die Fahrzeuge zu reparieren, konnte nicht überzeugend belegt werden.
Noch offen ist die Situation auf der Rückseite des Hauses: Dort stehen weitere Fahrzeuge, deren Abtransport aufgrund eines laufenden Verfahrens noch nicht erfolgt ist. Insgesamt lagern nach Angaben des Kreises mindestens 15 Fahrzeuge auf dem Grundstück.