Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Für die Aufteilung von Gebäuden mit Wohnungen und sonstigen Nutzungseinheiten in Eigentumswohnungen bzw. Sondereigentum benötigen Sie zur Eintragung ins Grundbuch eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Dafür werden die folgenden Unterlagen benötigt:
- Antrag
- Lageplan mit allen vorhandenen oder geplanten Gebäuden (auch Nebenanlagen) auf dem Grundstück
- Grundrisse des Gebäudes für alle Geschosse (auch ggf. vorhandener Spitzboden) im Maßstab 1:100
- Schnittzeichnungen des Gebäudes
- Ansichten des Gebäudes (hier müssen alle in den Grundrissen dargestellten Fensteröffnungen, auch Dachflächenfenster, erkennbar sein)

In den Unterlagen sind die einzelnen Wohnräume und sonstigen Räume, zum Beispiel Keller- oder Abstellräume, Spitzboden und Balkone, dem jeweiligen Sondereigentum durch Ziffern zuzuordnen.

Eine Aufstellung der anfallenden Gebühren, das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie unten auf dieser Seite.

Entscheidung über Erteilung einer Bescheinigung:

  • je Sondereigentumsanteil bis zu 150,00 Euro
  • je Garagenplatz 20,00 Euro
  • je Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung 30,00 Euro


Erste Ausfertigung der Aufteilungspläne 100,00 Euro, je weitere Ausfertigung 30,00 Euro

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Ihr Kontakt

Marion Balsliemke
Raum: 256
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