Arbeitsstellen

Die Anordnungen für die Absicherung von Arbeitsstellen auf öffentlichen Verkehrsflächen im Verler Stadtgebiet sind seit dem 01.01.2010 bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Verl zu beantragen. Darunter fallen nicht nur die Absicherungen von Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum, sondern auch Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, wie zum Beispiel Baumfällarbeiten, bei denen eine Straße gesperrt werden muss.

Damit Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen rechtzeitig bearbeitet werden können, sollten diese möglichst frühzeitig gestellt werden.

Zusätzlich zum unten stehenden Antrag ist im Regelfall auch ein Lageplan sowie ein Verkehrszeichenplan oder ein für die Maßnahme geeigneter Regelplan vorzulegen. 

Für Firmen, die oft auf Verler Gebiet tätig werden, kann sich für Arbeitsstellen, die keine wesentlichen Eingriffe in den Verkehrsablauf zur Folge haben und die stets gleichartig gesichert werden können, eine Jahres-Genehmigung im vereinfachten Verfahren rentieren. Dabei wird eine Pauschalgebühr für ein ganzes Jahr erhoben und eine Bearbeitung des Antrages für die jeweilige Baustelle (Formblatt) innerhalb von drei Arbeitstagen garantiert, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Auch in diesem Fall darf mit den Arbeiten jedoch erst dann begonnen werden, wenn eine schriftliche Anordnung erteilt wurde.

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Andrea Majhenic
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