Befreiung von Rundfunkgebühren

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder eine Ermäßigung der Zahlungen ist nur aufgrund von konkreten sozialen oder gesundheitlichen Gesichtspunkten möglich.

Anträge auf eine Rundfunkgebührenbefreiung werden im Bürgerservice des Rathauses ausgegeben oder können online unter www.rundfunkbeitrag.de gestellt werden. Dort sind auch Wohnungsan- oder -ummeldungen, Änderungen des Zahlungsverkehrs etc. möglich.

Ermäßigungsberechtigt sind beispielsweise blinde oder wesentlich sehbehinderte Personen, Hörgeschädigte, Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Hilfen zum Lebensunterhalt beziehungsweise von Grundsicherung, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II und weitere Personengruppen.

Die vollständige Auflistung entnehmen Sie bitte der oben genannten Internetseite.

Als Nachweis dient etwa der Schwerbehindertenausweis oder der aktuelle Bewilligungsbescheid über den Bezug der Leistungen. Welche Nachweise im Einzelnen vorzulegen sind, erläutern wir Ihnen gern auch telefonisch.

 

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