Aus- und Umbettungsgenehmigung

Nach dem seit 2003 geltenden Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW) vom 17.06.2003 dürfen Tote und Aschenreste nur mit Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde, in deren Bezirk sie bestattet worden sind, ausgegraben werden (14 Abs. 3 BestG NRW). 

Für die Stadt Verl kann die Aus- beziehungsweise Umbettung von Urnen und Särgen von einer berechtigten Person auf Wunsch beim Fachbereich Sicherheit/Ordnung schriftlich beantragt werden. Für die Zustimmung zu einem solchen Antrag ist die Vorlage eines wichtigen Grundes erforderlich. Dazu zählen etwa die Familienzusammenführung von Verstorbenen oder ein dauerhafter Wohnortwechsel der antragsberechtigten Person.

Die Ausgrabung von Totenasche aus dem anonymen Grabfeld ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

Bei Ausbettungen aus einer Reihengrabstätte ist jeweils die Person antragsberechtigt, die die Bestattung veranlasst hat. Nach deren Tod geht das Antragsrecht auf die Hinterbliebenen in der Rangfolge des § 15 Abs. 8 Buchstaben a - i der oben genannten Friedhofssatzung über. Nehmen mehrere Personen das Antragsrecht für sich in Anspruch, so kann die Ausbettung erst dann erfolgen, wenn die Hinterbliebenen das Antragsrecht untereinander geklärt haben. Bei Wahlgrabstätten ist dagegen die nutzungsberechtigte Person antragsberechtigt.

Alle Ausbettungen von Aschen erfolgen durch die Friedhofsverwaltung. Ausbettungen von erdbestatteten Toten müssen hingegen von der berechtigten Person bei einem geeigneten Unternehmen, zum Beispiel Bestattungs-, Friedhofsgärtner- und Landschaftsgärtnerunternehmen oder ggf. Tiefbauunternehmen, beauftragt werden.

Die Gebühren der Ausbettung und Nebenkosten, etwa für das Entfernen der Grabmale, sonstiger baulicher Anlagen und deren Fundamente, sowie den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Ausbettung zwangsläufig entstehen, trägt die antragstellende Person.

Vor der Beantragung einer Aus- bzw. Umbettung auch innerhalb eines Friedhofs empfiehlt es sich, mit dem Friedhofsträger über Ihre Wünsche und Pläne sowie die Möglichkeiten zu sprechen.

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Ihr Kontakt

Werner Landwehr
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