Auskunft aus dem Melderegister nach § 44 Bundesmeldegesetz
Im Falle eines schriftlich begründeten Interesses darf das Einwohnermeldeamt Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Jede Auskunftsanfrage wird archiviert und im Melderegister gespeichert.
Personalausweis oder Pass
11,00 Euro