Auskunft aus dem Melderegister nach § 44 Bundesmeldegesetz

Im Falle eines schriftlich begründeten Interesses darf das Einwohnermeldeamt Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Jede Auskunftsanfrage wird archiviert und im Melderegister gespeichert.

Personalausweis oder Pass

11,00 Euro

,Melderegisterauskunft,Auskunft aus dem Melderegister,Meldeauskunft, einwohnermeldeamt, zentralregister, einwohnermeldeamt Melderegisterauskunft

Ihr Kontakt

Bürgerservice
Raum: Foyer
05246 / 961 196
Buergerservice@verl.de